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CDU arbeitet an Tierwohlumlage für Handel und Gastronomie

Nach der Bundestagswahl wird es ernst für eine Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung. CDU-Agrarpolitiker feilen an einem alternativen Konzept zur MwSt-Erhöhung. Dieses weist Parallelen zur ITW auf.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Diskussionen um die Finanzierung der Tierwohlprämien aus dem Borchert-Konzept bekommen neuen Auftrieb. Neben den bisherigen Steuer- und Abgabenvarianten hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auch ein alternatives „staatsfernes“ Modell über eine Tierwohlumlage in einem gesonderten Rechtsgutachten prüfen lassen. Es liegt top agrar vor.

Darin wird ein Weg über einen privatwirtschaftlichen Tierwohlfonds wie bei der Initiative Tierwohl (ITW), der über eine gesetzliche Pflichtabgabe vom Handel, von den Metzgern und Schlachtereien und der Gastronomie mit Geld gefüllt wird, rechtlich „durchleuchtet“.

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Konkret beinhaltet der Vorschlag folgendes:

  • Der Staat erlässt ein Bundesgesetz, in dem die Erhebung einer Tierwohlumlage gefordert wird.
  • Die Erhebung der Tierwohlumlage erfolgt über eine oder mehrere privatwirtschaftliche Stellen. Diese Stellen könnten juristische Personen des Privatrechts sein, zum Beispiel GmbH’s.
  • Die privatwirtschaftlichen Gesellschaften verteilen dann die Gelder an die Bezugsberechtigten Empfänger, zum Beispiel Landwirte.
  • Die Umlage soll auf alle Produkte tierischen Ursprungs und die daraus hergestellten verarbeiteten Produkte (einschließlich Importprodukte) erhoben werden.
  • Die Umlage soll beim Lebensmitteleinzelhandel und bei der Gastronomie erhoben werden („Point of Sale“), wobei es ggf. Pauschalregelungen für kleinere Betriebe und Kleinstmengen geben könnte.

Nach Einschätzung von Experten würde dieses Modell nicht gegen EU-Recht verstoßen, da der Staat zwar die Tierwohlumlage beschließt, an der Umsetzung bzw. Durchführung aber nicht beteiligt ist. Ein ähnliches Modell kennt man aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage).

Befürworter aus der Wirtschaft sehen Vorteile

  • Für die Tierwohlumlage müssten keine Steuermittel in Anspruch genommen werden. Das käme insbesondere der CDU entgegen, da die Partei nach der Wahl keine Steuererhöhungen anstrebt. Hinzu kommt, dass die Umlage, die wahrscheinlich an der Ladenkasse erhoben werden soll, absolut zweckgebunden wäre.
  • Da es sich um privatwirtschaftliche Verträge handeln würde, wäre es problemlos möglich, Verträge mit mehr als 7 Jahren Laufzeit abzuschließen. Das wäre aus Sicht der Landwirte extrem wichtig, da Ställe über 20 Jahre abgeschrieben werden.
  • Wenn der Staat eine Tierwohlumlage beschließt, würde man zum Beispiel Bereiche wie die Gastronomie (Kantinen, Restaurants) per Gesetz in das Thema Finanzierung von mehr Tierwohl einbinden.

CDU-Agrarpolitiker haben Bauchschmerzen mit Steuerlösung

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Gitta Connemann, macht seit Monaten keinen Hehl daraus, dass sie der Vorschlag für eine Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung von mehr Tierwohl nicht überzeugt. „Wir haben Bauchschmerzen mit einer steuerlichen Lösung“, sagte Connemann bereits im März gegenüber top agrar. Sie wolle alternative Modelle wie zum Beispiel eine Umlagefinanzierung ähnlich der EEG-Umlage auf ihre Umsetzung prüfen. Die Fondslösung der Initiative Tierwohl (ITW) habe Maßstäbe gesetzt, so Connemann damals. Das ist nun über das Rechtsgutachten des BMEL geschehen.

Digitalisierung soll hohe Bürokratie abfedern

Nachteil der Variante ist allerdings ein hoher Bürokratieaufwand bei der Erhebung der Umlage, heißt es in dem Rechtgutachten. Die Stellen, an denen die Umlage anfällt, müssten mit vielen hunderttausend Erzeugern und Letztverteilern Rechtsbeziehungen und Kontrollsysteme aufbauen.

Auch die Abgrenzung derjenigen Erzeugnisse, auf die eine Umlage erhoben würde, ist bei tierischen Erzeugnissen schwieriger als etwa bei Strom, so wie es bei der EEG-Umlage umgesetzt wird. Befürworter der Umlage wenden dagegen ein, dass der Bürokratieaufwand mit der Digitalisierung eingegrenzt werden könne. Fachleute gehen davon, dass deutschlandweit rund 10 bis 20 Einzugsstellen für die Tierwohlumlage ausreichen.

Bisher galt die Mehrwertsteuer als Favorit

Anfang des Jahres hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in einer ersten Machbarkeitsstudie verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten rechtlich abklopfen lassen. Danach kristallisierte sich heraus, dass eine Finanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung auf Milch und Fleisch als am einfachsten und EU-rechtlich sichersten sei. Alternativ stand noch die Möglichkeit einer nicht zweckgebundenen Verbrauchssteuer und ein Tierwohl-Soli auf die Einkommenssteuer zur Auswahl.

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