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topplus Infektionsschutzgesetz

Corona-Tests im Veterinärlabor?

Morgen (18.11.20) entscheiden Bundestag und Bundesrat über das Infektionsschutzgesetz. Dürfen Corona-Tests künftig auch von Veterinärlabors ausgewertet werden?

Lesezeit: 4 Minuten

Die Sorge vor einem erneuten Lockdown in den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben ist groß. Die meisten Unternehmen dürfen nur unter strengen Auflagen weiterarbeiten. Dazu gehört auch ein engmaschiger Test aller Mitarbeiter auf das Coronavirus.

Viele Untersuchungslabore haben aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen jedoch inzwischen ihre Kapazitätsgrenzen erreicht, teilweise sogar deutlich überschritten. Für eine deutliche Entlastung könnten die veterinärmedizinischen Labore sorgen - wenn sie denn Coronatests auswerten dürften.

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Genau darüber wollen Bundestag und Bundesrat morgen (18.11.20) in zeitlich aufeinanderfolgenden Sitzungen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes entscheiden. top agrar sprach im Vorfeld mit dem Präsidenten der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Rainer Schneichel, über die Notwendigkeit dieser Gesetzesinitiative.


Dr. Schneichel, warum ist es sinnvoll, veterinärmedizinische Labore in die Coronatests einzubinden?

Schneichel: Viele Untersuchungslabore haben ihre Kapazitätsgrenze bei den Coronatests inzwischen erreicht, einige sogar deutlich überschritten. Die Auswertung der Tests hinkt in etlichen Regionen hinterher. Die Anzahl der Tests soll deshalb reduziert werden. Das ist nicht im Sinne der Bevölkerung und der Bekämpfung der Erkrankung. Anfang November berichteten 69 Labore bundesweit über einen Rückstau von gut 98.000 abzuarbeitenden Proben.

Um Covid 19-Neuinfektionen zeitnah nachverfolgen zu können, sollten die Tests jedoch möglichst schnell ausgewertet werden. Das können die humanmedizinischen Labore allein nicht stemmen, zumal seit Beginn der Grippesaison der Bedarf an Coronatests weiter steigt.

Viele Vet-Labore haben bewusst Kapazitäten freigeschaufelt"

Welche zusätzlichen Kapazitäten bei den Coronatests könnten dadurch geschaffen werden?

Schneichel: Um bei den Coronatests aushelfen zu können, haben viele veterinärmedizinische Labore in den letzten Monaten bewusst Kapazitäten freigeschaufelt. So wurde zum Beispiel vom staatlichen Veterinärlabor in Rheinland-Pfalz die Untersuchung auf Blauzungenkrankheit beim Rind komplett eingestellt, um Untersuchungskapazitäten für SARS-CoV-2 zu schaffen.

Branchenschätzungen zufolge ließe sich die PCR-Testkapazität beim Coronanachweis durch die Einbindung von staatlichen und eventuell auch privaten Vet-Laboren kurzfristig etwa verdreifachen. Das würde nicht nur die humanmedizinischen Labore personell entlasten und technische Engpässe vermeiden, sondern auch die Nachverfolgung neuer Coronafälle deutlich beschleunigen.

Im Frühjahr haben die veterinärmedizinischen Labore ihre Hilfe schon einmal angeboten. Woran ist die Initiative damals gescheitert?

Schneichel: Im ersten Entwurf des Infektionsschutzgesetzes wurde die Mitarbeit der Veterinärlabore noch mit aufgenommen. Bis zur Kabinettsvorlage waren die Vet-Labore dann aber auch schon wieder aus dem Entwurf verschwunden. Die Bundesärztekammer hat das damals verhindert. Zum Beispiel hat man darauf bestanden, den Arztvorbehalt als zentrale Forderung anzusehen. Das heißt, die Untersuchung hätte zwar von einem Vet-Labor durchgeführt werden können. Die Beurteilung des Befundes hätte jedoch durch einen Humanmediziner erfolgen müssen.

In Human- und Veterinärmedizin gelten die gleichen Laborstandards"

Gelten für human- und veterinärmedizinsiche Labore unterschiedliche Standards?

Schneichel: Nein. Die PCR-Diagnostik ist vom Grundsatz her gleich, egal ob es sich um human- oder veterinärmedizinische Untersuchungen handelt. In den Veterinärlaboren ist die Automatisierung sehr großer Probenmengen sogar noch weiter fortgeschritten, weil man zum Beispiel im Rahmen der Untersuchungen auf die Afrikanische Schweinepest oder die Vogelgrippe auf wesentlich höhere Probenumfänge vorbereitet sein muss. Und um eine positives PCR-Ergebnis auch als solches zu beurteilen muss man nicht unbedingt Humanmediziner sein.

Ist es nicht auch aus Sicht des One-Health-Ansatzes sinnvoll, wenn die human- und veterinärmedizinischen Labore enger zusammenarbeiten?

Schneichel: Die Infektion der Nerze in Dänemark verdeutlicht, dass es immer häufiger Überschneidungen zwischen dem Menschen und dem Tierreich kommt. Die Erreger können die Artengrenze überspringen und sich genetisch verändern. Deshalb ist es sinnvoll und wünschenswert, dass die Human- und Tiermedizin künftig im Sinne des One-Health-Ansatzes enger zusammenarbeiten und ihre Erkenntnisse untereinander austauschen. Dazu gehört auch, dass man sich bei der Labordiagnostik gegenseitig unterstützt und aushilft.

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