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Kastration

DBV und WLV fordern einheitliche QS-Regeln für Ferkel aus dem Ausland

Jährlich werden elf Mio. Ferkel nach Deutschland importiert. Joachim Rukwied und Hubertus Beringmeier fordern, dass bei der Kastration für Ferkel aus dem Ausland gleiche Tierschutzstandards gelten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stellt die deutschen Schweinehalter vor große Herausforderungen. Im Januar 2021 tritt zudem das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hält auch nach Inkrafttreten der neuen, im internationalen Vergleich höheren Haltungsstandards daran fest, Ferkel aus dem Ausland, die unter vergleichbaren Anforderungen kastriert wurden, nicht aus dem QS-Zertifizierungssystem auszuschließen.

Im Rahmen der Diskussion über die Anforderungen an ausländische Ferkel-Lieferanten im QS-System fordern der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sowie der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Hubertus Beringmeier, verbindliche und einheitliche Tierschutz-Anforderungen für sämtliche Herkünfte. Es sei für das QS-System eine Frage der Glaubwürdigkeit, im Zuge des Ausstiegs aus der betäubungslosen Ferkelkastration eine Regelung konsequent umzusetzen, die auch Lieferungen aus anderen europäischen Ländern einbezieht, betonte der WLV in einer Pressemitteilung.

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„Wir wollen, dass die importierten Ferkel, die vor allem aus Dänemark und Holland kommen, nach den gleichen Verfahren kastriert werden, wie die hier zugelassenen. Das ist bisher aber nicht der Fall und führt in der Folge zu einer Wettbewerbsverzerrung, die die Existenz unserer Betriebe bedroht. Eine Absenkung der QS-Anforderungen würde das QS-System auf Dauer gefährden. Wir werden alles dafür tun, Unterstützer für diesen Weg zu finden“, erklärte Beringmeier.

Auch DBV-Präsident Rukwied betont: „Unsere Tierhalter fordern eine verbindliche, systemweit gültige Liste von zugelassenen Verfahren, die den Ansprüchen des deutschen Tierschutzrechtes genügen. Dabei stehen insbesondere die Marktpartner in der Fleischwirtschaft und im Lebensmittelhandel mit in der Verantwortung.“ Es sei nicht vermittelbar, wenn Betäubungsverfahren, die gegen deutsches Recht verstoßen, über Lieferungen von Fleischerzeugnissen aus anderen Mitgliedsstaaten ihren Weg in die deutschen Fleischtheken finden, kritisierte Rukwied.

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