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Meldefrist

Denken Sie an die HIT- und Antibiotikameldung!

Bis zum 14. Juli müssen Schweinehalter wieder ihre Bestandsveränderungen, die verbrauchten Antibiotikamengen und weitere Daten an die Behörden melden. Hier das Wichtigste im Überblick.

Lesezeit: 3 Minuten

Bis zum 14. Juli müssen Schweinehalter wieder eine Reihe an Meldungen abgeben. Hier ein Überblick, damit Sie keine Frist verpassen.

1. Bestandsveränderungen an die HI-Tier

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Bis zum 14. Juli müssen sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen sechs Monate, d.h. vom 01. Januar bis 30. Juni 2022, übermittelt werden. Den Meldebogen dazu finden Sie online unter www.hi-tier.de.

Bei mehreren Standorten bzw. HIT-Nummern muss die Meldung für jede Nummer separat erfolgen. Ist nach Ablauf der Meldefrist keine Meldung bei den Veterinärämtern eingegangen, wird ein Ordnungsgeld fällig.

2. Antibiotika-Datenbank: Nullmeldung für Mäster und Aufzüchter Pflicht!

Zusätzlich müssen Schweinehalter bis zum 14. Juli 2022 ihren Tierbestand bei der staatlichen Antibiotika-Datenbank angeben. Der Meldezeitraum bezieht sich auf den 1. Januar bis 30. Juni 2022.

Auch die Menge der im Betrieb verbrauchten Antibiotika müssen Sie an QS und die HIT-TAM-Datenbank melden. Wenn Sie für das Melden der Daten einen Dritten, z.B. den Bestandstierarzt oder QS, beauftragt haben, müssen Sie nur noch die Tierbewegungen eintragen. Ansonsten müssen Sie die Meldung zum Antibiotika-Einsatz selbst an die staatliche Datenbank vornehmen.

Für Schweinemäster und Aufzüchter von Mastläufern bis 30 kg Lebendgewicht gibt es seit dem 1. November 2021 zusätzliche Regeln für die Meldung des Antibiotikaverbrauchs:

  • Sollten Sie keine Antibiotika zwischen dem 01.01. und 30.06.2022 verbraucht haben, müssen Sie bei der staatlichen Antibiotika-Datenbank eine Nullmeldung bzw. Nichteinsatzmeldung vornehmen. Für Sauen und Saugferkel ist die Nullmeldung weiterhin freiwillig.
  • Zusätzlich zur Zahl der Behandlungstage muss ab sofort auch das Anwendungs- oder Abgabedatum angegeben werden.
  • Die Angabe, dass der Tierhalter die tierärztlichen Behandlungsanweisungen eingehalten hat, kann künftig auch elektronisch direkt in der HIT-Antibiotikadatenbank erfolgen.
  • Antibiotika mit der Wirkstoffkombination von Sulfonamiden und Trimethoprim werden ab sofort nicht mehr mit doppelten Wirktagen gezählt, sondern einfach. Das gilt auch für Kombinationen von verschiedenen Verbindungen eines einzigen Wirkstoffs.

3. Tierhalterversicherung nicht vergessen

Denken Sie auch an die Tierhalterversicherung. Damit versichern Sie, dass Sie bei der Behandlung nicht von der Anweisung des Tierarztes abgewichen sind.

Die Tierhalterversicherung muss jedes Halbjahr aufs Neue versendet werden. Wenn Ihre Therapiehäufigkeit im zweiten Halbjahr 2021 über der Kennzahl 2 lag, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan aufstellen und unaufgefordert bis zum 31. Juli bei der zuständigen Behörde einreichen.

Quartalsmeldung für ITW-Betriebe bis 10. Juli

Teilnehmer der Initiative Tierwohl (ITW) müssen außerdem bis zum 10. Juli 2022 die Tierbestandsbewegungen des ersten Quartals 2022 an ihren Bündler melden. Die Schweinehalter müssen dabei taggenau angeben, wie viele Tiere abgesetzt, aufgezogen oder zur Schlachtung abgegeben wurden. Für das vorangegangene Kalenderquartal können betroffenen Betriebe gleichzeitig ihre Meldung einmalig korrigieren. Die Bündler geben die gemeldeten Tierzahlen dann an die Trägergesellschaft weiter. Die Meldepflicht gilt für Sauenhalter und Ferkelaufzüchter.

Für Schweinemäster entfällt seit dem 01.01.2018 die Meldepflicht über die Anzahl der zur Schlachtung abgegebenen Tiere. In diesem Fall übernimmt das Schlachtunternehmen bzw. der Metzger die Meldung. Grundlage der Auszahlung des Tierwohlentgelts ist allein die Mengenmeldung des Schlachtbetriebs. Im Audit werden bei Mastbetrieben die Kontoauszüge der Initiative Tierwohl mit den Gegebenheiten auf dem Betrieb, dem Bestandsregister bzw. der Stallkarte und den Schlachtergebnismeldungen auf Plausibilität überprüft, wie der Bündler IQ-Agrar auf seiner Internetseite mitteilt. Daher sollten Schweinemäster die gemeldeten Tierzahlen überprüfen.

Das Meldeformular von ITW finden Sie hier:

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