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topplus Kupierverzicht

Denken Sie an die Tierhaltererklärung!

Bis zum 1. Juli müssen Sie die Tierhaltererklärung im Rahmen des Aktionsplans Kupierverzicht erneut ausgefüllt haben. In diesem Jahr ist mit verschärften Kontrollen zu rechnen.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor einem Jahr ist der Aktionsplan Kupierverzicht bundesweit in Kraft getreten. Ziel ist es, den Anteil unkupierter Schweine in Deutschland schrittweise zu erhöhen. Die Schweinehalter haben kurz zusammengefasst zwei Optinen:

  • Option 1-Betriebe sind Schweinehalter, die aufgrund von nachvollziehbaren Gründen noch nicht auf das Kupieren der Schwänze bei ihren Tieren verzichten können. Dazu müssen sie die Unerlässlichkeit des Kürzens jedoch nachweisen und seit Juli 2019 das Auftreten von Schwanz- und Ohrverletzungen mindestens zweimal jährlich dokumentieren.

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  • Option 2-Betriebe sind Schweinehalter, die in den Kupierverzicht einsteigen und eine Kontrollgruppe mit unkupierten Tieren halten. Dabei gilt: Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 1 % der Mastplätze mit unkupierten Schweinen belegt sein. Auch bei dieser Option müssen Verletzungen dokumentiert und Optimierungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Nächste Tierhaltererklärung bis zum 1. Juli

Die erhobenen Daten münden in einer Tierhaltererklärung, die bis zum 1. Juli 2020 erneut ausgefüllt werden muss. Diesen Termin sollten Sie auf keinen Fall verpassen, denn in diesem Jahr ist mit verschärften Kontrollen bei der Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht zu rechnen.

Schweinehalter sollten die Daten und Dokumentationen zu den Verletzungen, die Risikoanalyse und die Tierhaltererklärung deshalb auf dem aktuellen Stand halten.

Detaillierte Infos zum Aktionsplan Kupierverzicht und zur fälligen Tierhaltererklärung lesen Sie in der Juliausgabe von top agrar (7/2020) ab Seite S 6.

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