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„Der Aktionsplan Kupierverzicht bleibt auch 2021 weiter bestehen!“

Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht in Deutschland soll demnächst evaluiert werden. Über den Status quo sprach top agrar mit Luise Ehrlich vom Förderverein Bioökonomieforschung.

Lesezeit: 4 Minuten

Nicht nur in Deutschland, sondern in vielen weiteren EU-Mitgliedstaaten wird derzeit die überwiegende Zahl der konventionell gehaltenen Schweine kupiert. Seit einigen Jahren verschärft die EU-Kommission den Druck auf die Mitgliedsländer, beim Thema Kupierverzicht voran zu kommen. Daraufhin ist im Sommer 2019 in Deutschland der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht in Kraft getreten. Ziel ist es, den Anteil von unkupierten Schweinen in Deutschland schrittweise zu erhöhen. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Aktionsplans soll die Umsetzung der Maßnahmen evaluiert werden.

Über den aktuellen Stand des Aktionsplans Kupierverzicht sprach top agrar mit Luise Ehrlich vom Förderverein Bioökonomieforschung, der neben der ISN-Projekt GmbH und der IQ-Agrar Service GmbH auch am Projekt „Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht“ beteiligt ist.

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Mit dem Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht soll der Anteil unkupierter Schweine in Deutschland schrittweise erhöht werden. Im Sommer 2021 steht die Evaluierung an.Wer ist dafür zuständig und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Ehrlich: Der Beschluss der Agrarministerkonferenz sieht vor, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium nach ca. zwei Jahren die Umsetzung des Aktionsplan Kupierverzicht evaluiert. Wir gehen davon aus, dass daran auch die Länder, Forschungseinrichtungen sowie die Interessensvertretungen der Landwirtschaft und Tierärzteschaft beteiligt sind. Wann die Ergebnisse veröffentlich werden sollen, steht jedoch noch nicht fest.

Müssen Tierhalter weiterhin die Schwanz- und Ohrverletzungen der Schweine erheben?

Ehrlich: Der Aktionsplan Kupierverzicht bleibt auch 2021 bestehen. Die Landwirte müssen weiterhin die Schwanz- und Ohrverletzungen dokumentieren. Das Wissen, ob Schwanz- und Ohrverletzungen in ihrem Bestand vorliegen, hilft den Schweinehaltern, die betriebsindividuelle Situation einzuschätzen. Der Aktionsplan ist keine Freikarte, weiterhin routinemäßig zu kupieren! Ziel ist, dass die Betriebe die Übergangszeit nutzen und sich mit einem schrittweisen Einstieg in den Kupierverzicht auseinandersetzen. Viele Betriebe, die bereits Erfahrungen mit der Haltung von unkupierten Schweinen gemacht haben, berichten öffentlich von Erfolgen sowie Misserfolgen und wollen diese mit ihren Berufskollegen teilen. Die Aktualität des Themas wird auch durch die hohen Teilnehmerzahlen in den Veranstaltungen des Nationalen Wissensnetzwerks Kupierverzicht deutlich.

Dann muss auch die Risikoanalyse weiterhin ausgefüllt werden?

Ehrlich: Ja, nach dem aktuellen Kenntnisstand wird auch zukünftig die Durchführung der Risikoanalyse erforderlich sein. Sie soll helfen, Problembereiche im Betrieb zu erkennen und Möglichkeiten zur Optimierung aufzeigen. Hält der Betrieb eine unkupierte Tiergruppe, wird keine Risikoanalyse vorgeschrieben, jedoch empfohlen. Schweinehalter sollten den Aktionsplan Kupierverzicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn im Rahmen der nach zwei Jahren vorgesehenen Evaluierung wurde nun beschlossen, dass die Umsetzung des Aktionsplans in den schweinehaltenden Betrieben durch amtliche Tierschutzkontrollen und Anlasskontrollen geprüft werden soll.

"Ziel ist, dass die Betriebe die Übergangszeit nutzen und sich mit einem schrittweisen Einstieg in den Kupierverzicht auseinandersetzen." - Luise Ehrlich

Müssen Schweinehalter, die bereits mit einer Gruppe unkupierter Tiere (1 % der Tierplätze) in den Kupierverzicht eingestiegen sind, den Anteil der Tiere mit intaktem Ringelschwanz erhöhen?

Ehrlich: Ja. Schweinehalter, die bereits mit einer Kontrollgruppe in den Kupierverzicht eingestiegen sind, müssen den Anteil unkupierter Tiere schrittweise erhöhen, wenn weniger als 2 % Schwanz- oder Ohrverletzungen bei den Schweinen erfasst wurden. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, die in den Ländererlassen definiert sind. Diese Ländererlasse finden Sie unter anderem auf der Homepage www.ringelschwanz.info. Betriebe, die bislang noch nicht in den Kupierverzicht eingestiegen sind und weniger als 2 % Verletzungen an Schwanz- und Ohren dokumentieren, müssen schrittweise in den Kupierverzicht einsteigen. Ist innerhalb der vergangenen zwei Jahre trotz Optimierungsmaßnahmen immer wieder Schwanzbeißen im Bestand aufgetreten, muss der Schweinehalter mit einem Tierarzt oder einem Berater einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Risikominimierung beim Veterinäramt vorlegen. Die Maßnahmenpläne werden ab dem 1. Juli 2021 erforderlich.

Gibt es eine Vorlage für die Maßnahmenpläne?

Ehrlich: Auf Länderebene werden derzeit Vorlagen für Maßnahmenpläne erarbeitet. Sobald diese öffentlich zugänglich sind, sind sie auch unter www.ringelschwanz.info verfügbar.

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