Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Initiative Tierwohl

„Der ITW-Preisaufschlag wird regelmäßig überprüft“

Die Höhe des künftigen ITW-Preisaufschlags ist noch nicht in Stein gemeißelt. Das bestätigt ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs im Interview mit top agrar.

Lesezeit: 4 Minuten

Frage: Die Initiative Tierwohl (ITW) geht in die nächste Runde. Schweinemäster sollen einen pauschalen Tierwohl-Preisaufschlag von 5,28 € pro Tier erhalten. Was müssen sie dafür tun?

Neu ist, dass die Anforderungen für alle Tierhalter vereinheitlicht werden, zudem wird es künftig keine Wahlkriterien mehr geben. Die künftigen Pflichtkriterien werden weitgehend den jetzigen Grundanforderungen mit 10 % mehr Platz und Maßnahmen zur Tiergesundheit entsprechen. Änderungen wird es beim Thema Beschäftigung geben. Anstatt „zusätzliches Beschäftigungsmaterial“ anzubieten, muss in Zukunft „Raufutter“ vorgelegt werden. Der Einsatz von Raufutter wird künftig also zwingend vorgeschrieben.

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Vor dem Start prüfen wir die Vergütungssätze noch mal genau“

Frage: Die derzeit guten Preise für Mastschweine sorgen für Diskussionen. Muss sich der Tierwohl-Aufpreis nicht stärker an der aktuellen Notierung orientieren?

Beim Start der Initiative Tierwohl im Jahr 2015 wurde festgelegt, dass die teilnehmenden Landwirte ihren Mehraufwand honoriert bekommen. Und genau das ist auch unser Anspruch für die Zukunft! Bei der Berechnung des Mehraufwandes orientieren wir uns an dem langjährigen Durchschnittsaufwand. Vor dem Start der dritten Programmphase werden die derzeit diskutierten Vergütungssätze noch einmal überprüft. Und wir behalten uns vor, diese auch während der dritten Programmphase noch einmal zu prüfen und ggf. anzupassen. In welchen Abständen Anpassungen vorgenommen werden, muss sich zeigen. Wöchentliche und sehr volatile Anpassungen wird es aber sicherlich nicht geben.

Frage: Die Landwirte wünschen sich auch einen Risiko- bzw. Gewinnaufschlag. Wie stehen Sie dazu?

Vereinzelt wird das tatsächlich gefordert. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach Gewinn -Landwirte sind schließlich auch Unternehmer -, Gewinne müssen alle Marktpartner über den Markt erwirtschaften. Die ITW ist aber kein Instrument, um Gewinne zu erwirtschaften. Uns geht es um das Tierwohl in den Ställen, die angemessene Honorierung und um die Anerkennung der Leistungen unserer Landwirte. Alles andere entspräche nicht dem Ziel unserer Branchenlösung.

„Details zur Raufuttervorlage arbeiten wir gerade aus.“

Frage: Mäster kritisieren, dass der Bonus für das neue Pflichtkriterium „Raufutter“ zu gering ist. Was entgegnen Sie den Kritikern?

Momentan sind wir dabei, die Details zum Kriterium „Raufutter“ auszuarbeiten. Unser Ziel ist, den Kriterienkatalog bis Mitte des Jahres fertigzustellen. Hier werden auch Details bezüglich Frequenz und Darreichungsform von Raufutter geregelt. Dann lässt sich viel besser absehen, ob die geplante Kalkulation angemessen ist.

Frage: Insbesondere für die Schweinemäster ändert sich zum Start der neuen ITW-Programmphase einiges. Wie funktioniert die künftige Honorierung der Tierwohl-Leistungen?

Die Schlachtunternehmen zahlen den Tierwohl-Aufpreis an die Landwirte. Die Schlachtunternehmen wiederum verhandeln mit dem Lebensmitteleinzelhandel eigene Preise. Gegenüber den Verbrauchern ist der LEH selbstverständlich weiterhin völlig frei in der Preisgestaltung.

Frage: Was geschieht, wenn die Schlachtunternehmen nicht bereit sind, den Aufpreis vollumfänglich zu zahlen?

Der Tierwohl-Aufpreis ist in der Branchenvereinbarung geregelt und wird auch von uns transparent gemacht. Wir werden auch vorsehen, dass die ITW-Geschäftsstelle bei den Schlachtbetrieben überprüfen kann, ob der Tierwohl-Aufpreis separat ausgewiesen und ausgezahlt wurde.

„Der LEH hat sich verpflichtet, mehr ITW-Ware zu listen.“

Frage: Was geschieht, wenn der LEH nicht die entsprechenden Mengen an Tierwohl-Fleisch abnimmt? Bleiben die Bauern dann auf den Kosten sitzen?

Der LEH hat sich dazu verpflichtet, umfangreiche Sortimentsbereiche bei Schwein auf ITW-Ware umzustellen. Vor diesem Hintergrund sind wir sehr optimistisch, was die Nachfrage angeht. Wenn alle Handelsunternehmen wie vorgesehen an einem Strang ziehen, wird die Menge an Tierwohl-Ware künftig deutlich zunehmen.

Frage: Was müssen Landwirte jetzt beachten, wenn sie ab 2021 an der ITW teilnehmen möchten?

Mitte 2020 werden wir neben den Kriterien die weiteren Regelungen für die Teilnahme an der nächsten Programmphase veröffentlichen. Bis dahin bitten wir alle Interessierten noch um etwas Geduld.

Dr. Hinrichs, vielen Dank für das Gespräch.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.