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DLG: Umfrage zu Isofluran-Narkosegeräten im Praxiseinsatz

Die DLG-Prüfungskommission hat eine Umfrage erstellt, in der Praktiker von ihren Erfahrungen mit Isofluran-Narkosegeräten berichten können. Das Ziel: Schwachstellen der Geräte erkennen und beseitigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Jahresbeginn ist die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel in Deutschland verboten. Viele Saugferkel werden seitdem von sachkundigen Schweinehaltern unter Isofluran-Narkose kastriert. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hatte im vergangenen Jahr die Anschaffung von etwa 2.700 Isofluran-Narkosegeräten, die von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) geprüft und zertifiziert sind, finanziell unterstützt. Die DLG und ihre DLG-Prüfungskommission für Isofluran-Narkosegeräte beobachten nun kontinuierlich den Einsatz der zertifizierten Geräte sowie die Situation in den Betrieben und stehen mit den Herstellern in Kontakt. Ziel dabei soll sein, eventuelle Schwachstellen der Geräte im Einsatz zu erkennen und im Konsens zwischen Herstellern und Betrieben zu beseitigen. Denn in den DLG-Prüfungen konnten nur wenige Testgeräte als Stichprobe in Labor und Praxisversuch untersucht werden.

Um einen noch umfassenderen Überblick über die Situation in den Betrieben zu erhalten und gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf abzuleiten, hat die DLG-Prüfungskommission eine Umfrage erarbeitet. Alle Ferkelerzeuger, die mit Isofluran-Narkose kastrieren, können an der Umfrage teilnehmen. Dadurch sollen die Narkosegeräte für den robusten Praxiseinsatz weiter optimiert werden. Die Umfrage dauert rund drei Minuten.

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Problemfeld Qualitätskontrolle und Anwenderfehler

Wie die DLG in einer Pressemitteilung betont, hätten sich viele Betriebe mittlerweile mit der Kastration unter Isofluran-Narkose gut arrangiert und äußerten sich positiv. Besonders die nun herrschende Ruhe im Abferkelabteil und die damit für die Tiere stressfreie Situation während der Kastration werde von den Anwendern als angenehm empfunden, teilte die DLG mit. Dass sich das Verfahren in der Praxis bewähre, setze jedoch eine sichere Funktion der Narkosegeräte sowie einen sachgerechten Umgang voraus.

Da die Geräte in kurzer Zeit in den Markt bzw. in die Betriebe gebracht werden mussten, sei die Qualitätskontrolle hin und wieder etwas zu kurz gekommen, so die DLG. An manchen Geräten seien in der Praxis Fehlfunktionen zu beobachten gewesen, die nicht immer eine technische Ursache hätten, sondern in Zusammenhang mit dem Anwender auftraten. So führten unter anderem in den vergangenen Wintermonaten z.B. nicht oder kaum vorgewärmte Geräte, insbesondere solche ohne Zusatzheizung, immer wieder zu Problemen bei der Narkosetiefe. Ein schneller und regelmäßiger Kontakt zum Service des Herstellers helfe, gemeinsam eine Lösung zu finden.

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