DLG
Drei weitere Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert
Die DLG gibt drei weitere Geräte zur Isofluranbetäubung frei. Damit sind nun sechs Geräte zugelassen.
In ihrer heutigen Sitzung hat die zuständige Expertenkommission der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.) drei weitere Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert.
Konkret ausgezeichnet wurden die Geräte
MS Pigsleeper von MS Schippers in zwei Ausführungen, d. h. mit 3 und 4 Narkosestationen Telefon: +49 (0)2833 9236-0, E-Mail: verkauf@schippers.eu
PigletSnoozer der Pro Agri GmbH, vertreten durch GFS Top-Animal-Service GmbH Telefon: +49 (0)2593 913800, E-Mail: info@gfs-topshop.de
Für die Zertifizierung wurden die Geräte durch das DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel vollumfänglichen, wissenschaftlich begleiteten Tests unterzogen, die im dortigen Prüflabor sowie über mehrere Monate im praktischen Einsatz auf landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt wurden.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Tests hat die DLG-Expertenkommission nun allen Geräten bestätigt, dass sie ihre Eignung gemäß den Vorgaben des DLG-Prüfrahmens „Narkosegeräte für die Ferkelkastration“ bewiesen haben. In diesem Prüfrahmen sind Prüfinhalte, Prüfmethoden und die entsprechenden Bewertungsschemata festgelegt.
Die DLG bestätigt mit der Zertifizierung, dass die Funktionssicherheit der Geräte gegeben ist und dass bei deren Nutzung wichtige Aspekte des Tierschutzes, der Anwendersicherheit und des Umweltschutz erfüllt werden. Sie macht damit auch den Weg frei für eine Förderung aus dem Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte, die landwirtschaftliche Betriebe für die Anschaffung dieser Geräte beantragen können.
Für alle Geräte wird nun ein individueller Prüfbericht verfasst und veröffentlicht. In diesem werden die Testergebnisse ausführlich dargestellt und beschrieben. Die Hersteller erhalten mit dem Tag der Zertifizierung ihr Prüfzertifikat und Prüfzeichen, welches ab sofort auf den getesteten Geräten angebracht werden kann.
Hintergrund:
Ab dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration auch unter acht Tage alter Ferkel verboten. Um Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohls zu fördern, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell unterstützt. Die Anschaffung solcher Geräte ist an eine Zertifizierung verknüpft und wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert.
Der Förderantrag zur Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration kann online, unter Nutzung des elektronischen Antragssystems, gestellt werden. Nähere Infos zum Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte unter https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Ferkelnarkose/Bundesprogramm_Ferkelnarkose_node.html.