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ASP

Dritter Fall von Afrikanischer Schweinepest in Hausschweinbestand

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist am Samstag bei Hausschweinen in einem weiteren Kleinstbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt worden.

Lesezeit: 2 Minuten

In Brandenburg wurde am Donnerstag das ASP-Virus erstmals in zwei Hausschweinebeständen in Brandenburg nachgewiesen, in einer Kleinsthaltung und in einem Biobetrieb. Am Samstag hat sich im Landkreis Märkisch-Oderland der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest in einer weiteren Hausschweinhaltung bestätigt. Bei dem Bestand handelt es sich um einen weiteren Kleinstbestand mit vier Mastschweinen, von denen zwei bereits verendet waren. Die übrigen zwei erkrankten Tiere mussten getötet werden. Alle Tiere wurden zuvor im Stall gehalten, berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Die Tierhaltung befindet sich in der Nähe der Kleinsthaltung, in der sich bereits am Donnerstag der Verdacht auf ASP bestätigt hatte. Der Bestand wurde durch das Veterinäramt des Landkreises gesperrt. Das Virus wurde zunächst vom Landeslabor Berlin-Brandenburg nachgewiesen.

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Übertragungsursache weiter unklar

Die Ursache für den Infektionseintrag ist noch unklar, die notwendigen Ermittlungen sind eingeleitet. Das Veterinäramt wird dabei von der Task-Force des Landes und Spezialisten des FLI unterstützt. Das Krisenzentrum des Landes Brandenburg steht mit dem Veterinäramt des Landkreises in laufendem Kontakt.

Auslauf-und Freilandhaltung in der Diskussion

Das Risiko einer Übertragung des ASP-Virus auf Hausschweine zum Beispiel über Kontakt zu anderen Schweinen, insbesondere Wildschweinen, muss minimiert werden, sagt Bundesagrarministerin Julia Klöckner. Dies gelte auch für die Freiland- oder Auslaufhaltung von Hausschweinen.

Das BMEL habe dazu beim FLI eine fachliche Einschätzung in Auftrag gegeben: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung in von ASP betroffenen Gebieten wird eine Aufstallung empfohlen. Klöckner hatte die Bundesländer aufgrund dieser wissenschaftlichen Einschätzung aufgefordert, dem nachzukommen. Diese Einschätzung sei durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt worden. "In jedem Fall aber muss ein Tierhalter, dessen Betrieb in einem wegen eines ASP-Ausbruchs eingerichteten gefährdeten Gebiet liegt, die Hausschweine so absondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen", so die Ministerin.

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