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E-Check für Schweineställe geplant

NRW will die Brandvorsorge in Schweineställen verbessern. Geplant sind regelmäßige Checks der elektrischen Anlagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die NRW-Landesregierung will die Brandvorsorge in Schweineställen verbessern. Dazu sollen künftig die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in Veredlungsbetrieben regelmäßig kontrolliert werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen vor, der am 10. März 2020 vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Im Detail geplant ist folgendes:

  • Betroffen wären bereits Betriebe mit mehr als 700 Aufzucht- oder Mastplätzen, Zuchtbetriebe mit mehr als 150 Sauenplätzen oder Betriebe mit mehr als 100 Sauen im geschlossenen System.
  • Für Neubauten sollen abweichende Regelungen gelten, weil hier neuere, oft höhere Baustandards zum Tragen kommen.
  • Die Prüfungen sollen bei der Erstinbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen an den elektrischen Anlagen erfolgen müssen.
  • Der Entwurf sieht vor, dass bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung älter als vier Jahre sind, alle zwei Jahre kontrolliert werden sollen. Bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung jünger als vier Jahre sind, sollen innerhalb von vier Jahren geprüft werden.
  • Als Prüfer sollen nur Ingenieure oder Handwerker der Fachrichtung Elektrotechnik mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung zugelassen werden. Sie müssen einen Prüfbericht schreiben.
  • Die Prüfer legen fest, bis zu welchem Zeitpunkt eventuelle Mängel behoben sein müssen. Eine Mängelliste muss an die zuständigen Aufsichtsbehörden verschickt werden.
  • Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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Ebenfalls beschlossen wurde ein Richtlinien-Entwurf über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen. In diesem stehen unter anderem Vorgaben zur Löschwasserversorgung im Außenbereich, Regeln für Zufahrten zu Grundstücken, brandtechnische Anforderungen an Gebäudeteile usw.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, will mit den neuen Verordnungen Schadensfälle durch Brände in Tierhaltungsanlagen soweit wie möglich präventiv verhindern. „Wir wollen den Schutz der Tiere und der Betriebe künftig besser sicherstellen“, so Scharrenbach.

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