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Afrikanische Schweinepest

Ein Jahr ASP: Brandenburg deklariert Schweinemonat

Am 10. September 2020 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals bei Wildschweinen in Deutschland bestätigt. Der Landesbauernverband Brandenburg erklärt den September nun zum Schweinemonat.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) hat den September 2021 zum Schweinemonat ausgerufen. Hintergrund sei, so der Verband in einer Mitteilung vom vergangenen Freitag, dass sich die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Brandenburg am 10. September zum ersten Mal jähre. Mit einem sogenannten Schweine-ABC will der LBV in den nächsten Wochen regelmäßig zum Thema Schweinehaltung informieren. Es umfasst 26 Buchstaben, denen jeweils bestimmte Stichworte zugeordnet werden, hinter denen sich weitere Informationen verbergen.

Schweine- ABC soll informieren

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Mit der Aktion soll einer Entfremdung vieler Menschen von ihren Lebensmitteln als Mittel zum Leben entgegengewirkt werden. Begonnen wird mit dem Buchstaben A, der für das große Problem der ASP steht. Dabei soll der Blick auf die weniger beachteten, aber zunehmend hochproblematischen Restriktionen im Feldbau in den betroffenen Regionen gerichtet werden. So sei zum Beispiel in den weißen Zonen und in den ASP-Kerngebieten der Anbau hochwachsender Kulturen, wie Sonnenblumen und Mais reglementiert. „Das ist zwar zwingend notwendig, aber insofern schmerzlich, als das beide Pflanzen wertvolle Glieder in einer vielfältigen Fruchtfolge sind und der Mais dringend als Viehfutter und als Substrat für die Produktion von Bioenergie gebraucht wird“, erklärte LBV-Präsident Henrik Wendorff. Beide Verwendungen erforderten Verlässlichkeit, ansonsten gerate die Versorgung der Tiere und die Energieversorgung in Gefahr.

Kerngebiet mit Vorschriften belastet

Darüber hinaus sei der Umgang mit Erntegut aus den Kerngebieten mit Vorschriften behaftet. So sei eine mindestens sechsmonatige, für Wildschweine unzugängliche, Lagerung oder eine Hitzebehandlung beziehungsweise Trocknung vorgeschrieben. Werde bei der Bewirtschaftung der Fläche Fallwild gefunden, müssten die Arbeiten sofort eingestellt und das zuständige Veterinäramt informiert werden. „Eine verlässliche Planung von Produktionsabläufen ist deshalb unmöglich, auch weil in den einzelnen Landkreisen bestimmte Problemlagen unterschiedlich gehandhabt werden“, berichtete Wendorff. Anhand dieser Beispiele wird laut LBV deutlich, warum die ASP nicht nur verwaltet, sondern endlich mit aller notwendigen Konsequenz bekämpft werden muss.

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