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Mecklenburg-Vorpommern

Ein Jahr nach Brand in Alt Tellin: Backhaus zieht Bilanz

Rund ein Jahr nach dem Großbrand in der Anlage in Alt Tellin will Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Backhaus nun Maßnahmen auf den Weg bringen, um solche Katastrophen künftig zu verhindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Großbrand in der Schweineanlage in Alt Tellin vor einen Jahr, bei dem etwa 50.000 Tiere ums Leben kamen, muss zu einem Umdenken bei der Tierhaltung führen. Das forderte Dr. Till Backhaus, Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister, am vergangenen Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Dort zog er rund ein Jahr nach dem Unglück eine Bilanz. Backhaus bezeichnete es als "äußerst unbefriedigend", dass die Brandursache bis heute nicht geklärt werden konnte. "Sicher ist wohl nur, dass kein technischer Defekt die Katastrophe ausgelöst hat", so der Minister weiter.

Erlass zum Brandschutz in Abstimmung

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„Der Brand hat uns auf dramatische Weise vor Augen geführt, dass industrielle Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin nicht in unser Land und nicht in diese Zeit passen. Dieser Auffassung bin ich nach wie vor“, betonte er. Sein Haus sei deshalb auf verschiedenen Ebenen aktiv geworden, um ein Umdenken in der Tierhaltung zu erreichen. Unter anderem befinde sich aktuell ein neuer Erlass zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen derzeit in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Landwirtschaftsministerium. Auch sei eine Bundesratsinitiative zur Einführung von Tierobergrenzen in Tierhaltungsanlagen gestartet worden. Der Agrarminister forderte, Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung zusammen zu denken. „Der Stall der Zukunft wird ganz sicher anders aussehen als die Anlage in Alt Tellin“, machte er klar. Damit der Weg hin zu mehr Tierwohl, qualitativ hochwertigen Produkten und bezahlbaren Lebensmittelpreisen konsequent weitergegangen werde könne, müssten mehrere Aufgaben angegangen werden.

Wichtige Aufgaben

Backhaus forderte, die Baugesetzgebung so zu verändern, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen könne. Auch müsse die Bundesregierung bundesweit einheitliche Bestandsobergrenzen festlegen sowie die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von 2 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar prüfen. Für Erzeuger, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, schlägt Backhaus zudem ein Herauskaufprogramm vor. Der Bund muss laut Backhaus auch ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen. Dazu gehöre sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel als auch eine verbindliche Herkunftsbezeichnung (5xD). Nötig sei zudem, dass der Bund ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringe. Gebraucht werden laut Backhaus „grundlegende Veränderungen“. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen müssten jedoch in einem demokratischen Prozess herbeigeführt werden. Das geht nicht von heute auf morgen“, so Minister Backhaus.

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