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Überbrückungs- und Härtefallhilfe: Schweinehalter bekommen Coronahilfen ausgezahlt

Als Rettung für hunderte Landwirte bewerten Politiker die nun gefundene Lösung für die unbürokratische Auszahlung der Corona-Überbrückungshilfe sowie der Härtefallhilfe an Schweinehalter.

Lesezeit: 5 Minuten

Bund und Länder haben sich auf ein Verfahren zur Zahlung von Corona-Hilfen an die Schweinehalter geeinigt. Für eine unbürokratische Lösung und eine schnelle Auszahlung der Hilfen hatten sich vor allem Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Die Einigung sieht vor, dass die Fälle, in denen die Umsatzverluste von mindestens 30 % vollständig auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, aus der Überbrückungshilfe finanziert werden. Jene Fälle, bei denen die Umsatzverluste lediglich „weit überwiegend“ coronabedingt sind, werden dagegen über die Härtefallhilfe abgewickelt. Bereits gestellte Anträge werden automatisch nach den entsprechenden Regeln als Überbrückungs- oder Härtefallhilfe entschieden, ohne dass eine erneute Antragsstellung erforderlich ist. Dazu werden die Strukturen der Überbrückungshilfe genutzt.

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"Die letzten Jahre haben viele Landwirte in Existenznot gebracht. Nicht immer lassen sich die vielfältigen Ursachen der Umsatzeinbrüche scharf voneinander abgrenzen. Da kann man entweder so lange prüfen, bis der letzte Betrieb aufgibt, oder man sucht nach unkomplizierten Lösungen – wir haben uns für letzteres entschieden. Ich bin meinem Kollegen Robert Habeck sehr dankbar, dass er diese gute Lösung ermöglicht hat“, sagte Bundesagrarminister Cem Özdemir.

So gehts weiter

Die neue Regelung sieht vor, dass noch offene Anträge von Schweinehaltern auf Corona-Überbrückungshilfen durch die vorhandenen Bewilligungsstellen der Länder weiterhin bearbeitet werden. Damit soll der entstandene Rückstau mit Blick auf die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage vieler Schweinehalter beschleunigt abzubauen.

Soweit die Länder feststellen, dass unter den noch offenen Fällen Anträge sind, die die Kriterien der Überbrückungshilfen zweifelsfrei erfüllen, werden diese weiterhin als Überbrückungshilfe bearbeitet. Alle übrigen Fälle werden als Anträge auf Härtefallhilfe umgedeutet und so weiterbearbeitet. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag liegt – wie bisher – bei den Ländern.

Eine Ablehnung der bereits gestellten Anträge und eine neue Beantragung als Härtefallhilfen werden somit vermieden. Auch eine Rückzahlung bereits erfolgter Abschlagszahlungen an Schweinehalter kann damit vermieden werden. Bereits in den Überbrückungshilfen bewilligte Anträge auf Grundlage ausschließlich Corona bedingter Umsatzeinbrüche bleiben unangetastet. Eine Rückforderung geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.

Kritik von der ISN

Die Entscheidung ist grundsätzlich zu begrüßen, kommentiert die ISN. Allerdings sei die Freude deutlich begrenzt, weil die Verschiebung von Anträgen auf den Härtefalltopf für viele Betriebe deutlich geringere Hilfen bedeutet. Viele Schweinehalter würden so nicht einmal die Hälfte der maximalen Hilfen im Vergleich zur Überbrückungshilfe bekommen können, weil der Härtefalltopf bei 100.000 € (bzw. 150.000 € in NRW) je Betrieb gedeckelt ist, so die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands.

Die ISN bleibt zudem skeptisch, ob es später wirklich keine Rückforderungen bereits gezahlter Hilfen an Schweinehalter geben wird – auch wenn man das aus den verschiedenen Ministerien immer wieder betont. Das wäre für die betroffenen Betriebe nämlich in der jetzigen finanziellen Situation klar das wirtschaftliche Aus.

Die ganze Diskussion hängt sich an der Frage auf, wie hoch der jeweilige Einfluss der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest an den Umsatzeinbrüchen in den Schweine haltenden Betrieben ist. Dabei haben u.a. Experten der Landwirtschaftskammer NRW eindeutig ermittelt, dass der immer wieder diskutierte Einfluss des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland auf die Umsatzverluste in der Schweinehaltung lediglich um 5 % liegt.

Die Corona-Bekämpfungsmaßnahmen sind somit weit überwiegend die Ursache für den Umsatzrückgänge in der Schweinehaltung. ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack: „Wer diesen Zahlen nicht glauben mag, der sollte einen Blick auf das aktuelle Geschehen am Schweinemarkt werfen: Der gegenwärtige Notierungsanstieg zeigt deutlich, wie stark die Corona-Maßnahmen die Marktentwicklung beeinflussen. Kaum sind Lockerungen und Aufhebungen von Corona-Maßnahmen angekündigt und beschlossen, steigt der Schweinepreis wieder in Rekordschritten sprunghaft an – trotz weiter auftretenden Fällen von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland.“

Staack fragt sich zudem auch, warum man die Frage der ausschließlichen Corona-Bedingtheit von Umsatzeinbußen nur bei den Schweinehaltern stellt und nicht in anderen Branchen, wie z.B. der Gastronomie. „ Gibt es dort keine anderen Einflussfaktoren auf den Umsatz? Das darf zumindest angezweifelt werden.“

Stimmen

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßte, dass die Schweinehalter ihre Einnahmeausfälle nun doch unbürokratisch über die Corona-Härtefallhilfe abwickeln können. „Die gefundene Lösung ist die Rettung für hunderte Landwirte allein in Bayern“, so der Minister. Eine Ablehnung der bereits gestellten Anträge auf Überbrückungshilfe und eine neue Beantragung in den Härtefallhilfen würden vermieden. Auch eine Rückzahlung bereits erfolgter Abschlagszahlungen an Schweinehalter werde es somit nicht geben. „Allen Beteiligten war die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage der Schweinehalter bewusst“, betonte Aiwanger. Viele der rund 4.000 bayerischen Schweinehalter stünden deshalb vor dem wirtschaftlichen Ruin oder würden ans Aufhören denken. Sie brauchten die nun gefundene Lösung dringend, um wirtschaftlich zu überleben.

Und Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann betont: "Unser Einsatz für die Schweinehalter hat sich gelohnt: Nach monatelangen Gesprächen und Verhandlungen liegt nun eine Lösung für das Problem der Corona-Hilfen für Schweinehalter vor, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt ist.“

Der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, weist darauf hin, dass es die FDP-Bundestagsfraktion war, die sich für eine unbürokratische Lösung eingesetzt habe. "Wenn Umsatzeinbußen "weit überwiegend" durch Corona entstanden sind, können Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe automatisch durch die Länder als Härtefallregelung weiterbearbeitet werden. Neue Antragstellungen und Rückforderungen bereits ausgezahlter Hilfen werden so vermieden."

Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick erklärt: „Wir lassen die Schweinehalter in dieser Situation nicht alleine. Die unkomplizierte Absicherung der Corona-Hilfen und die schnellere Bearbeitung des Rückstaus der Anträge sichern jetzt die Existenzen und damit wichtige Strukturen im ländlichen Raum. Denn: Jeder Hof zählt. Auch in Zukunft werden wir Vielfalt und Unabhängigkeit in der Landwirtschaft sichern. Für die großen vor uns liegenden Transformationen – die Energiewende, die Ernährungswende, die Agrarwende – brauchen wir jeden einzelnen Hof.“

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