Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Fütterung von verarbeitetem tierischem Protein (VTP) aus Nutzinsekten an Schweine und Geflügel zuzulassen. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Außerdem könne eine Aufhebung des Verbots der Verwendung von VTP von Nichtwiederkäuern in Futtermitteln für Nichtwiederkäuer unter Beachtung des bestehenden Verbots der Rückführung innerhalb derselben Tierart in Betracht gezogen werden.
Mittlerweile gebe es Methoden, mit denen vom Schwein oder von Geflügel stammendes Material in Futtermitteln qualitativ nachgewiesen werden könne, heißt es in der Antwort. So seien nun Kontrollen möglich, mit denen sich das Verbot der Rückführung von verarbeitetem tierischem Eiweiß innerhalb derselben Tierart nachprüfen lasse. Auf diese Weise könnte die „Eiweißlücke“, die momentan mit Sojaimporten gedeckt werde, ein wenig reduziert werden.
Für eine genaue Kalkulation des möglichen Aufkommens von Eiweiß in VTP, sofern sämtliche genusstaugliche tierische Nebenprodukte (TNP) von Nichtwiederkäuern zu Futtermitteln verarbeitet würden, fehlen der Regierung zufolge derzeit die Information über die Menge an Rohmaterial, das die Anforderungen für die Herstellung von VTP von Nichtwiederkäuern, von Schwein oder von Geflügel, erfüllt. Zudem gebe es keine Erkenntnisse über den durchschnittlichen Rohproteingehalt dieser TNP-Folgeprodukte und Futtermittelerzeugnisse.
Nach Angaben der Bundesregierung belief sich die „Eiweißlücke“ im Wirtschaftsjahr 2019/20 laut Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf rund 2,7 Mio. t. Hier könne man das im Jahr 2020 erfasste Aufkommen an Material der Kategorie 3 - einschließlich der tierischen Nebenprodukte von Wiederkäuern - mit einem nicht bekannten Gehalt an Rohprotein gegenrechnen, das nach Informationen des Verbandes der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VVTN) bei etwa 1,9 Mio. t gelegen habe. Allein diese grobe Gegenüberstellung zeige, dass die Eiweißlücke bei weitem nicht mit VTP aus Nichtwiederkäuern geschlossen werden könne.