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Entscheidung zum Kastenstand wieder verschoben

Die Hängepartie um die Neuregelung der Sauenhaltung geht weiter. Nun soll der Bundesrat erst im Mai entscheiden.

Lesezeit: 3 Minuten

Bund und Länder haben heute keine Einigung auf Kompromisse für die Zukunft der Sauenhaltung geschafft. Nächste Woche wird der Bundesrat daher keine Entscheidung über die Nutztierhaltungsverordnung fällen. Der bisher anvisierte Termin für die Verabschiedung im Bundesrat am 13. März wurde auf den 15. Mai verschoben, erfuhr top agrar aus Teilnehmerkreisen. Es seien noch weitere Fragen zu bearbeiten, hieß es. Schon Mitte Februar hatte der Bundesrat die Abstimmung über die Nutztierhaltungsverordnung wegen fortbestehender Uneinigkeit insbesondere zur Sauenhaltung kurzfristig verschoben.

Feilschen um Übergangsfristen und Kastenstandmaße

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Im Streit um den Kastenstand im Deckzentrum und den Ferkelschutzkorb im Abferkelbereich hatte der Agrarausschuss der Bundesländer im Februar noch wesentliche Verschärfungen am Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) gefordert. Dabei geht es vor allem um die Länge der Übergangsfristen und die künftig noch für eine kurzfristige Fixierung erlaubten Kastenstandmaße.

Danach sollen Jungsauen und Sauen künftig im Deckzentrum und in der Abferkelbucht nicht mehr als 5 Tage im Kastenstand bzw. im Ferkelschutzkorb fixiert werden dürfen. Für die dann noch zulässige Kastenstandbreite ist im Referentenentwurf des BMEL für Sauen mit einer Schulterhöhe von über 90 cm eine Kastenstandbreite von 85 cm empfohlen. Die Länder wollen die Kastenstände aber so ausgestalten, dass die Tiere darin ihre Gliedmaßen in Seitenlage uneingeschränkt ausstrecken können. Das würde bedeuten, dass die Kastenstände künftig deutlich breiter sein müssen als im BMEL Entwurf vorgeschlagen. Vor allem den Ländern mit Beteiligung der Grünen ist außerdem die Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Verordnung von 15-17 Jahren aus dem BMEL-Entwurf „deutlich zu lange“.

Klöckner sieht Länder in der Pflicht

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte sich heute am Rande des Insektengipfels unverständig hinsichtlich der Verzögerungen bei der Nutztierhaltungsverordnung. „Wir haben geliefert“, sagte Klöckner. Ihr Ministerium hatte argumentiert, dass sein Verordnungsentwurf den Tierschutz deutlich verbessern würde. Die Fixierzeiten würden erheblich verkürzt und die Kastenstände vergrößert. Kürzere Übergangsfristen hält das BMEL für kleinere Betriebe nicht machbar.

Tierschützer drohen mit Schadensersatz

Tierschützern gehen aber auch die Forderungen der Länder noch nicht weit genug. Sie fordern ein generelles und sofortiges Aus für den Kastenstand in der Sauenhaltung und berufen sich auf das Magdeburger Urteil von 2015, dass die Neuregelung nötig machte. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, kritisierte gleich nach Bekanntwerden der erneuten Verschiebung der Entscheidung: „Das Verfahren ist zwar noch offen, aber die Dauer und der Ablauf der Verhandlungen sind ein Offenbarungseid der Politik.“ Es gehe bei der Entscheidung nicht um das Tier, „sondern nur noch um die ökonomischen Interessen der Halter und mögliche finanzielle Folgen für die Länder, die ja den Vollzug zu verantworten hätten“, sagte er. Landwirte und Vollzugsbehörden hätten die Vorgabe, dass Sauen ihre Gliedmaßen in Seitenlage im Kastenstand ausstrecken können müssen, jahrelang ignoriert. „Wir fordern jetzt den sofortigen Vollzug des geltenden Rechts“, so Schröder. Da die Veterinäre die Ställe seit 30 Jahren unbeanstandet gelassen hätten, müssten Bund und Länder gegebenenfalls eben Schadensersatz zahlen, so Schröder weiter.

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