Entscheidung zur Änderung des Baurechtes verzögert sich
Ein Beschluss für Änderungen im Baurecht für mehr Tierwohl hat diese Woche im Bundestag nicht geklappt. Union und SPD können sich nicht auf Details wie Ersatzneubauten und Tierwohldefinition einigen.
Die Bundestagsentscheidung über Veränderungen im Baurecht, die Genehmigungen für den Umbau von Ställen für mehr Tierwohl erleichtern sollen, lässt weiter auf sich warten. CDU/CSU und SPD konnten sich diese Woche nicht auf eine gemeinsame Version für den Gesetzentwurf zur "Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ einigen.
Nach Informationen von top agrar sind die zuständigen SPD-Agrarpolitiker zur entscheidenden Sitzung dafür nicht erschienen. Damit konnte das Gesetz auch nicht auf die Tagesordnung des Bundestagsplenums diese Woche gesetzt werden.
SPD will Tierwohl genauer definieren
Mit den Änderungen im Baurecht sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die vor 2013 errichtet wurden, im Außenbereich wieder ohne Bebauungsplan umbauen dürfen, sofern der Umbau der Verbesserung des Tierwohls dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Am Gesetzentwurf der Bundesregierung verlangen beide Fraktionen Änderungen. Die SPD will darin noch den Begriff des Tierwohls genauer definieren. Das lehnt die CDU laut deren Berichterstatterin Silvia Breher allerdings ab. „Die Definition des Begriffs Tierwohl gehört nicht ins Baugesetzbuch, sondern ist Teil der Fachgesetzgebung“, sagte sie gegenüber top agrar.
CDU will auch Ersatzneubauten aufnehmen
Die Union hingegen will unbedingt auch noch eine Erlaubnis für Ersatzneubauten bei bestehender Tierzahl in den Gesetzentwurf einfügen. „Der Begriff Ersatzneubau muss zwingend in den Gesetzentwurf aufgenommen werden“, sagte Breher. Außerdem spricht sich Breher dafür aus, die Erleichterungen zu entfristen. „Ich möchte erreichen, dass alle Landwirte in ihren bestehenden Tierhaltungsanlagen auch tatsächlich mehr Tierwohl möglich machen können. Und dafür müssen dann auch alle notwendigen Umbauten und Ersatzneubauten schnell genehmigt werden können“, sagte Breher.
Nachdem eine Einigung auf Fachebene nicht geklappt hat, sollen nun die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD zu einer gemeinsamen Regelung für das Baurecht kommen. Die Union peilt laut Breher einen Beschluss „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ an. Davor müsste sie sich jedoch mit der SPD auf einen Kompromiss einigen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die Bundestagsentscheidung über Veränderungen im Baurecht, die Genehmigungen für den Umbau von Ställen für mehr Tierwohl erleichtern sollen, lässt weiter auf sich warten. CDU/CSU und SPD konnten sich diese Woche nicht auf eine gemeinsame Version für den Gesetzentwurf zur "Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ einigen.
Nach Informationen von top agrar sind die zuständigen SPD-Agrarpolitiker zur entscheidenden Sitzung dafür nicht erschienen. Damit konnte das Gesetz auch nicht auf die Tagesordnung des Bundestagsplenums diese Woche gesetzt werden.
SPD will Tierwohl genauer definieren
Mit den Änderungen im Baurecht sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die vor 2013 errichtet wurden, im Außenbereich wieder ohne Bebauungsplan umbauen dürfen, sofern der Umbau der Verbesserung des Tierwohls dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird. Am Gesetzentwurf der Bundesregierung verlangen beide Fraktionen Änderungen. Die SPD will darin noch den Begriff des Tierwohls genauer definieren. Das lehnt die CDU laut deren Berichterstatterin Silvia Breher allerdings ab. „Die Definition des Begriffs Tierwohl gehört nicht ins Baugesetzbuch, sondern ist Teil der Fachgesetzgebung“, sagte sie gegenüber top agrar.
CDU will auch Ersatzneubauten aufnehmen
Die Union hingegen will unbedingt auch noch eine Erlaubnis für Ersatzneubauten bei bestehender Tierzahl in den Gesetzentwurf einfügen. „Der Begriff Ersatzneubau muss zwingend in den Gesetzentwurf aufgenommen werden“, sagte Breher. Außerdem spricht sich Breher dafür aus, die Erleichterungen zu entfristen. „Ich möchte erreichen, dass alle Landwirte in ihren bestehenden Tierhaltungsanlagen auch tatsächlich mehr Tierwohl möglich machen können. Und dafür müssen dann auch alle notwendigen Umbauten und Ersatzneubauten schnell genehmigt werden können“, sagte Breher.
Nachdem eine Einigung auf Fachebene nicht geklappt hat, sollen nun die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD zu einer gemeinsamen Regelung für das Baurecht kommen. Die Union peilt laut Breher einen Beschluss „zum nächst möglichen Zeitpunkt“ an. Davor müsste sie sich jedoch mit der SPD auf einen Kompromiss einigen.