Die geplante Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stellt die Sauenhalter vor größte Herausforderungen. Denn die im Verordnungsentwurf vorgesehenen baulichen Veränderungen des Deckzentrums und der Abferkelbuchten sind in dieser Form für viele Tierhalter nicht umsetzbar. Deshalb fordern die Ferkelerzeuger in Westfalen-Lippe Bund und Länder auf, den Entwurf der Nutztierhaltungsverordnung dringend anzupassen.
Geforderte Buchtenfläche reduzieren
Beispiel Buchtenfläche: Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf soll die Abferkelbucht eine für die Sau uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m2 aufweisen. Das würde bedeuten, dass jede Bucht insgesamt mindestens 7 bis 8 m2 groß sein müsste. Derartige Buchtengrößen passen jedoch nicht zu den Abmessungen bestehender Abferkelställe. Neubauten wären unvermeidlich.
Untersuchungen aus Deutschland und Österreich zeigen jedoch, dass Abferkelbuchten mit einer Gesamtfläche von 5,5 m2 optimal funktionieren. Die Ferkelerzeuger im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) fordern deshalb sogenannte Bewegungsbuchten mit einer Gesamtfläche von 5,5 m2 bzw. einer für die Sau nutzbaren Bodenfläche von 3,5 m2/Muttersau.
Bestandsschutz für bestehende Ställe
Zudem sieht der Entwurf der Nutztierhaltungs-VO vor, dass für bestehende Ställe nach Ablauf von 12 Jahren ein Betriebs- und Umbaukonzept erstellt werden muss, einschließlich einer Baugenehmigung. 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen die neuen Vorgaben dann auch von Betreibern bestehender Ställe eingehalten werden.
Unter den aktuell diskutierten Änderungen im Bau-, Umwelt- und Düngerecht werden die notwendigen Genehmigungen jedoch kaum realisierbar sein. Die Ferkelerzeuger im WLV plädieren deshalb für einen dauerhaften Bestandsschutz bestehender Abferkelställe. Neue Vorgaben sollten nur für Neubauten gelten. Zudem müssen bauwillige Landwirte durch ein umfassendes Investitionsprogramm unterstützt werden!