Ernährungsausschuss nickt Verordnung zu Isofluran ab
Der Ernährungsausschuss hat für die Verabschiedung der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung votiert. Eine Änderung gab es im Hinblick auf den Einsatz von älteren Narkosegeräten.
Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute Vormittag mehrheitlich die „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen“ angenommen. Die Verordnung soll der Ferkelkastration unter Isoflurannarkose den Weg in die Praxis ebnen.
Die Ausschussmitglieder haben allerdings folgende Änderung eingebracht: Narkosegeräte, die bereits vor dem endgültigen Inkrafttreten der Verordnung verwendet wurden, sollen auch weiter eingesetzt werden dürfen. Das soll auch dann der Fall sein, wenn die Geräte nicht den im Verordnungspapier formulierten Anforderungen entsprechen. Im VO-Entwurf steht, dass Narkosegeräte künftig manipulationssicher die Anzahl der Anwendungen und das Datum der jeweiligen Anwendung aufzeichnen müssen. Sollte das bei älteren Geräten technisch nicht möglich sein, muss die sachkundige Person die Anzahl der Anwendungen des Narkosegerätes und das Datum der jeweiligen Anwendung schriftlich oder elektronisch aufzeichnen.
Für den Vorschlag haben die Koalitionsparteien gestimmt, dagegen haben sich die FDP, Linke, AFD und Bündnis90/Die Grünen ausgesprochen. Als nächstes wird die Verordnung im Bundestag und Bundesrat beraten. Am 19. Oktober soll sie dann in Kraft treten.
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Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute Vormittag mehrheitlich die „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen“ angenommen. Die Verordnung soll der Ferkelkastration unter Isoflurannarkose den Weg in die Praxis ebnen.
Die Ausschussmitglieder haben allerdings folgende Änderung eingebracht: Narkosegeräte, die bereits vor dem endgültigen Inkrafttreten der Verordnung verwendet wurden, sollen auch weiter eingesetzt werden dürfen. Das soll auch dann der Fall sein, wenn die Geräte nicht den im Verordnungspapier formulierten Anforderungen entsprechen. Im VO-Entwurf steht, dass Narkosegeräte künftig manipulationssicher die Anzahl der Anwendungen und das Datum der jeweiligen Anwendung aufzeichnen müssen. Sollte das bei älteren Geräten technisch nicht möglich sein, muss die sachkundige Person die Anzahl der Anwendungen des Narkosegerätes und das Datum der jeweiligen Anwendung schriftlich oder elektronisch aufzeichnen.
Für den Vorschlag haben die Koalitionsparteien gestimmt, dagegen haben sich die FDP, Linke, AFD und Bündnis90/Die Grünen ausgesprochen. Als nächstes wird die Verordnung im Bundestag und Bundesrat beraten. Am 19. Oktober soll sie dann in Kraft treten.