Der Bundestag befasst sich in dieser Woche erstmals mit der vom Bundeskabinett vorgelegten Ferkelbetäubungssachkundeverordnung. Der Ernährungsausschuss wird am Mittwoch über den Entwurf diskutieren und sein Votum abgeben. Die Verordnung soll der Ferkelkastration unter Isoflurannarkose den Weg in die Praxis ebnen. Dazu soll der Tierarztvorbehalt für diese Kastrationsmethode abgeschafft werden.
Tierschützer fordern Alternativen
Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN ist der Meinung, dass eine Vollnarkose bei Schweinen nur von ausgebildeten Tierärzten durchgeführt werden sollte. Ohnehin müsse der Staat tierfreundlichere Alternativen zur chirurgischen Kastration fördern.
Es gebe mindestens zwei tierschutzgerechtere Verfahren, die alternativ zur Ferkelkastration unter Betäubung eingesetzt werden könnten, sagt Ina Müller-Arnke. „Die Jungebermast und auch die Impfung gegen Ebergeruch, die sogenannte Immunokastration, erfordern keinen chirurgischen Eingriff. Doch bisher wurden diese Varianten, im Gegensatz zu Isofluran, vom Bundeslandwirtschaftsministerium noch nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei empfiehlt selbst das bundeseigene Friedrich-Löffler-Institut aus tierschutzfachlicher Sicht, die Immunokastration eindeutig zu bevorzugen. Die Politiker sollten den Rat der eigenen Experten berücksichtigen und Alternativen zur Isofluran-Betäubung fördern. Sauenhalter, die sich für tierfreundlichere Verfahren entscheiden wollen, dürfen nicht wirtschaftlich benachteiligt werden.“
VIER PFOTEN hat die Agrarausschussmitglieder des Bundestages angeschrieben und fordert sie auf, die Verordnung abzulehnen und damit den Tierärztevorbehalt beizubehalten.