topplus Erste Lesung

Bundestag für Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung auf 2026

Der Bundestag hat über die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beraten. Das soll zum 1. März 2026 starten. Landwirtschaftsminister Alois Rainer forderte ein bürokratiearmes Umsetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat in der ersten Lesung über das „Erste Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes“ beraten. Diesen hatte die Koalition aus Union und SPD gemeinsam eingebracht.

Ursprünglich sollte das neue Label ab 1. August 2025 im Handel zu finden sein. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, die den Starttermin der Kennzeichnung um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verschieben.

Unternehmen der Verarbeitung und des Handels klagten über die kurzen Fristen und unklaren Angaben im bisherigen Gesetzestext. Doch der Zeitplan war auch für die Bundesländer, die das Gesetz umsetzen und kontrollieren müssen, knapp und herausfordernd.

"Ziel einer Kennzeichnung muss sein, Verbraucherinnen und Verbrauchern gut informierte Kaufentscheidungen zu ermöglich. Gleichzeitig ist für mich klar, dass eine verpflichtende Kennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren muss. Klipp und klar: Sie muss bürokratiearm umsetzbar sein, besonders für die Länder. Wir nehmen ernst, dass unsere Bundesländer sagen, dass sie dazu etwas Zeit brauchen. Die Zeit wollen wir ihnen geben, damit es dann auch ordentlich vom ersten Tag an funktioniert", argumentierte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer in seiner Rede.

Der Entwurf wurde nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, womit das Verfahren fortgeführt wird. Damit schreitet der Prozess bis zur letztlichen Verabschiedungen des Gesetzes weiter voran. Das erklärte Ziel ist die Verabschiedung noch vor der Sommerpause.

Es herrscht weiterer Diskussionsbedarf

Die Verschiebung ist weiterhin Anlass zur Diskussion und es werden weitere Anpassungen gefordert, wie folgende Äußerungen zeigen.

Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V.:
“Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz muss der Bundestag einerseits sicherstellen, dass dieses wirklich nur bis zum im Raum stehenden Termin vom März 2026 und nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird, denn der Markt regelt den Umbau der Tierhaltung nicht im Sinne für uns Bäuerinnen und Bauern. Andererseits müssen bis dahin zwar Mängel des Gesetzes behoben werden, beispielsweise die Möglichkeit geschaffen werden, nicht in höheren Haltungsstufen vermarktbare tierische Teilstücke in niedrige Haltungsstufenkanäle abzugeben (Downgrading).“
Und weiter:
„Debatten um die Abschaffung der Förderung der höheren laufenden Kosten einer artgerechten Tierhaltung und die Einführung einer Förderung mittelfristig vom Handel nicht mehr nachgefragten Haltungsstufe 2 sind aus Sicht der AbL kontraproduktiv. Zügig anschließend bzw. parallel vorbereitend muss der Umbau der gesamten Tierhaltung auf Grundlage des Konzepts der Borchert-Kommission umgesetzt werden, dazu gehört, dass die Kennzeichnung auf den gesamten Lebenszyklus, die Außerhausverpflegung und auf alle weiteren Tierarten ausgeweitet wird.“

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:
In seiner aktuellen Form braucht es keine Fristverlängerung für die Markteinführung der Kennzeichnung. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gehört eingestampft und völlig neu konzipiert. […] Die staatliche Kennzeichnung […] stößt keine Verbesserungen hin zu mehr Tierschutz an, sondern bildet lediglich den Status quo der Tierhaltung ab. Keinem Tier wird es so langfristig besser gehen. […] Dem Verbraucherwunsch, den Tierschutzstandard hinter einem Produkt wirklich erkennen zu können, wird die Kennzeichnung daher nicht gerecht. Auch sind die einzelnen Haltungsstufen nicht schlüssig konzipiert; das Zertifizierungs- und Kontrollsystem ist unzureichend.

Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt:
"Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte die geplante Verschiebung der Tierhaltungskennzeichnung auf 2026 dazu nutzen, um die notwendigen Verbesserungen des Gesetzes vorzubereiten. Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen die Einbeziehung der gesamten Lebensphase der Schweine, die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten sowie die Vorschrift zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in Restaurants und Kantinen.

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