EU besteht auf auf Einhaltung der ASP-Sperrfrist bis 14. Oktober
Die EU beharrt auf Einhaltung der Sperrfrist bis zum 14. Oktober. Dabei dürften rein rechtlich bereits am 5. Oktober wieder Schweine verbracht werden.
Für die betroffenen Schweinehalter in der niedersächsischen ASP-Sperrzone zählt jeder Tag. Denn wöchentlich werden in den Betrieben rund 5.000 bis 6.000 Schweine schlachtreif. Diese Tiere dürfen laut EU-Vorgabe nicht verbracht werden – und das gilt noch bis zum 14. Oktober.
Warum die EU-Kommission den 14. Oktober als letzten Tag der Sperrfrist festgelegt hat, wissen die Brüsseler Verantwortlichen wohl nur selbst. Denn rein rechtlich endet die Sperrfrist bei einem ASP-Fall nach 90 Tagen. Die EU-Kommission richtet sich bei der Fristsetzung nach den Vorgaben des Landtierkodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Danach ist im ASP-Fall ein Mindestzeitraum der Sperrmaßnahmen von drei Monaten nach amtlicher Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes vorgesehen.
Wenn sich die EU auch im emsländischen Fall daran halten würde, hieße das: Ab 5. Oktober dürften wieder Ferkel und Schweine gehandelt werden. Doch Brüssel scheinen die zwölf Tage Differenz nicht zu interessieren. Und eine genaue Begründung ist bislang nirgends nachzulesen. Die EU setzt damit die Existenz der Bauern im Emsland unnötig aufs Spiel. Denn eine um zwölf Tage kürzere Sperrfrist würde Druck vom Kessel nehmen und die ohnehin eklatanten Tierschutzproblemen ein wenig mildern.
Hat das BMEL zwei Wochen Zeit verstreichen lassen?
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast will jetzt noch einmal einen Anlauf unternehmen und versuchen die Sperrfrist zumindest auf Anfang Oktober – also 90 Tage - zu verkürzen. Die Reduzierung auf 60 Tage hatte Brüssel mit dem Hinweis auf die immer wieder neuen ASP-Fälle in Deutschland abgelehnt.
Laut Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Hannover wurden die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Fristverkürzung bereits am 9. August nach Berlin geschickt. Der Antrag des BMEL an Brüssel ging aber erst am 23. August raus. Dieser Darstellung hat eine Sprecherin des BMEL mittlerweile widersprochen. Gegenüber top agrar erklärt das Berliner Ministerium, dass die letzten Daten aus Niedersachsen erst am 17. August in Berlin eingetroffen sind. Dabei handelte es sich um Informationen, die die Anzahl der beprobten Wildschweine in den letzten zehn Jahren in den beiden betroffenen niedersächsischen Landkreisen betrafen. Diese Daten waren für die Vervollständigung des Antrags erforderlich.
Für die betroffenen Schweinehalter in der niedersächsischen ASP-Sperrzone zählt jeder Tag. Denn wöchentlich werden in den Betrieben rund 5.000 bis 6.000 Schweine schlachtreif. Diese Tiere dürfen laut EU-Vorgabe nicht verbracht werden – und das gilt noch bis zum 14. Oktober.
Warum die EU-Kommission den 14. Oktober als letzten Tag der Sperrfrist festgelegt hat, wissen die Brüsseler Verantwortlichen wohl nur selbst. Denn rein rechtlich endet die Sperrfrist bei einem ASP-Fall nach 90 Tagen. Die EU-Kommission richtet sich bei der Fristsetzung nach den Vorgaben des Landtierkodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Danach ist im ASP-Fall ein Mindestzeitraum der Sperrmaßnahmen von drei Monaten nach amtlicher Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes vorgesehen.
Wenn sich die EU auch im emsländischen Fall daran halten würde, hieße das: Ab 5. Oktober dürften wieder Ferkel und Schweine gehandelt werden. Doch Brüssel scheinen die zwölf Tage Differenz nicht zu interessieren. Und eine genaue Begründung ist bislang nirgends nachzulesen. Die EU setzt damit die Existenz der Bauern im Emsland unnötig aufs Spiel. Denn eine um zwölf Tage kürzere Sperrfrist würde Druck vom Kessel nehmen und die ohnehin eklatanten Tierschutzproblemen ein wenig mildern.
Hat das BMEL zwei Wochen Zeit verstreichen lassen?
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast will jetzt noch einmal einen Anlauf unternehmen und versuchen die Sperrfrist zumindest auf Anfang Oktober – also 90 Tage - zu verkürzen. Die Reduzierung auf 60 Tage hatte Brüssel mit dem Hinweis auf die immer wieder neuen ASP-Fälle in Deutschland abgelehnt.
Laut Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Hannover wurden die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Fristverkürzung bereits am 9. August nach Berlin geschickt. Der Antrag des BMEL an Brüssel ging aber erst am 23. August raus. Dieser Darstellung hat eine Sprecherin des BMEL mittlerweile widersprochen. Gegenüber top agrar erklärt das Berliner Ministerium, dass die letzten Daten aus Niedersachsen erst am 17. August in Berlin eingetroffen sind. Dabei handelte es sich um Informationen, die die Anzahl der beprobten Wildschweine in den letzten zehn Jahren in den beiden betroffenen niedersächsischen Landkreisen betrafen. Diese Daten waren für die Vervollständigung des Antrags erforderlich.