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Schweinefleisch

EU-Kommission: Jetzt doch Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung ​ ​

Die EU-Kommission hält trotz der Entspannung am Schweinefleischmarkt an der Gewährung von Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung fest. Die ISN kritisiert, dass die PLH-Beilhilfen mehr schaden als nutzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Europäische Kommission hält trotz der zuletzt deutlichen Entspannung am Schweinefleischmarkt an der Gewährung von Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) fest. Wie die Brüsseler Behörde am vergangenen Mittwoch (23.3.) bekanntgab, soll den Marktteilnehmern ab vergangenem Freitag (25.3.) die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Beihilfe zur Deckung eines Teils der Kosten für die Einlagerung von Schweinefleisch zu beantragen.

Anträge bis 29. April

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Die Anträge können bis zum 29. April eingereicht werden. Zur Gewährung dieser Sonderhilfen muss das Fleisch für Zeiträume von 60, 90, 120 oder 150 Tagen vom Markt ferngehalten werden. Der Kommission zufolge hängt die Höhe der Beihilfe von den eingelagerten Teilstücken ab. Laut Dokumenten der EU-Behörde sollen beispielsweise für Schlachthälften sowie ganze Schlachtkörper von Tieren bis 20 kg der Kategorie 1 für eine Einlagerungsdauer von 60 Tagen Beihilfen von 270 € pro Tonne gezahlt werden. Für die maximal möglichen 150 Tage soll es eine Entschädigung von 317 €/t geben. Mehr Geld stellt die Kommission für Teilstücke der Kategorie 3 zur Verfügung. Hier soll es zum Beispiel für Beine, Schultern, Vorderläufe, Lenden mit oder ohne Halsansatz 377 €/t für eine Einlagerung von 60 Tagen geben; für eine 150-tägige Fernhaltung vom Markt werden 423 €/t gewährt.

Breite Mehrheit der Mitgliedstaaten

Trotz der zuvor im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) seitens der Mitgliedstaaten vorgebrachten breiten Skepsis, zum jetzigen Zeitpunkt noch PLH-Beihilfen auf den Weg zu bringen, votierten im Ausschuss der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) 24 Mitgliedsländer für die Maßnahme. Zuvor hatte Deutschland die Pläne der Kommission als „nicht zielführend“ bezeichnet. Dies geht aus der offiziellen schriftlichen Reaktion auf das Maßnahmenpaket der EU-Behörde zur Abfederung der Folgen des Ukraine Krieges hervor. Beim Treffen des SAL in der vorvergangenen Woche hatten sich unter anderem Spanien, Italien und Polen skeptisch gegenüber den Beihilfen „zum jetzigen Zeitpunkt“ gezeigt. Wie diese Mitgliedländer hatte auch Deutschland auf die jüngst eingetretene Markterholung hingewiesen. Zudem gab Berlin zu bedenken, dass die Fleischwirtschaft dazu in der Lage sein wolle, eingelagertes Schweinefleisch zur Grillsaison flexibel auslagern zu können. Dafür wären im Fall der Inanspruchnahme einer Beihilfe aber zeitlich enge Grenzen gesetzt.

ISN: Mehr Schaden als Nutzen

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hatte bereits im Vorfeld ihre Kritik an den PLH-Beihilfen bekräftigt. ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack hatte klargestellt, dass die PLH auch jetzt nicht das richtige Instrument sei, um den Schweinehaltern aus der Verlustzone zu helfen: „Die Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung ergeben zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn!“ Staack warf den Verantwortlichen in Brüssel vor, den Landwirten nur „Pseudo-Lösungen“ zu präsentieren. Die EU-Beihilfe zur PLH sei grundsätzlich kritisch zu sehen und aktuell noch einmal „ganz besonders unverständlich“. Zudem habe sich in der Vergangenheit gezeigt, dass selbst bei einer eher unwahrscheinlichen kurzfristigen Entlastung am Markt durch die PLH die Auslagerung der dann eingelagerten Mengen die dringend erforderliche Markterholung spürbar verzögere. „Sie schaden den Schweinehaltern also mehr, als dass sie ihnen nutzen“, warnte der ISN-Geschäftsführer.

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