Bereits im April 2021 ist das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft getreten. Darin sind unter anderem erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vorgesehen. Ziel ist die EU-weite Vereinheitlichung des Tiergesundheitsrechts in Europa.
Für die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen gelten nun erweiterte Aufzeichnungspflichten. Das schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Demnach müssen ab sofort die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation kann auf Papier oder in elektronischer Form erfolgen.
Dokumentation ist CC-relevant!
Verletzen Tierhalter die Aufzeichnungspflichten, kann das Kürzungen der Zahlungen von EU-Fördergeldern zur Folge haben. Denn im Rahmen der Cross Compliance (CC) wird auch kontrolliert, ob die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen die erweiterten Anforderungen beachten. Davon ausgenommen sind Betriebe, die unter die Kleinerzeugerregelung fallen.