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Umbau der Tierhaltung

Fachleute diskutierten rechtlichen Rahmen für Umsetzung der Borchert-Pläne

Der Umbau der Tierhaltung kann gelingen, wenn es eine tragfähige Finanzierung, eine verbindliche, flächendeckende Kennzeichnungsregelung und ein einfaches Bau- und Genehmigungsrecht gibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Dienstag diskutierten über 250 Agrarjuristen sowie Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Landwirtschaft und Behörden im Rahmen des 11. Berliner Forums über notwendige zentrale rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission zum Umbau der Nutztierhaltung zur Etablierung höherer Tierwohlstandards.

Die Umsetzung der gesellschaftlichen Ansprüche für mehr Tierwohl kann nur mit den Landwirten bei Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Tierhaltung in Deutschland gelingen, fasst der DBV die Runde zusammen. Das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung habe in seinem Konzept einen neuen Ansatz entwickelt, um das zu gewährleisten: ein Umbau der Tierhaltung in Verbindung mit einem langfristig gesicherten Ausgleich für höhere Standards im Tier- und Umweltschutz, hob DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zu Beginn hervor.

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Der Umbau könne gelingen, wenn das Konzept der Borchert-Kommission in Gänze umgesetzt wird und tragfähige rechtliche Voraussetzungen für die langfristige Finanzierung, eine verbindliche, flächendeckende Kennzeichnungsregelung und vor allem im Bau- und Genehmigungsrecht geschaffen werden. Notwendige Anpassungen im Bau- und Immissionsschutz für Tierwohlställe dürfen nicht durch politische Blockaden verschleppt werden.

Professor José Martinez (Universität Göttingen) beleuchtete für einen finanziellen Ausgleich der höheren Tierwohlstandards die Finanzierungsalternativen aus förder- und finanzrechtlicher Sicht. Für eine „Tierwohlabgabe“ über den Weg einer Verbrauchssteuer würden nach seiner Einschätzung keine unüberwindbaren finanzverfassungsrechtlichen und europarechtlichen Hürden bestehen.

Dr. Kirsten Kemmerling (BMEL) zeigte den Baukasten der Tierschutzstrategie auf und betonte, dass das Ganze ohne Planungssicherheit für die landwirtschaftliche Betriebe nicht funktioniere. Betriebsaufgaben seien nicht das Ziel. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen Anfang Februar 2021 vorgestellt werden.

Aus Sicht der Landwirte aus der Region Cloppenburg formulierte Bernhard Suilmann die wesentlichen Erwartungen für einen Umbau der Tierhaltung; Einfache bauliche Umsetzung/Bestandschutz/Bestandssicherung, Planungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Verbesserung des Tierwohls mit Vorrang vor Emissionsschutz.

Im Schlusswort zog RA John Booth (Vorsitzender der DGAR) als Ergebnis der Diskussion das Resümee, dass es zeitnaher breit getragener politischer Anstrengungen bedarf, um die   gesamtgesellschaftlichen Ansprüche an mehr Tierwohl in der deutschen Nutztierhaltung durch Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen unter Auflösung von Zielkonflikten sicherstellen zu können.

Mit der Reihe „Berliner Forum“ geben die drei Veranstalter – Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht e.V. (DGAR) und die Edmund Rehwinkel-Stiftung jeweils Anstöße für die rechtspolitische Diskussion im Bereich der Landwirtschaft.

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