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Tierhaltung: FDP wirft Borchert „durchschaubares Wahlkampfmanöver“ vor

Die FDP wehrt sich dagegen, dass sie die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung blockiert. Dem Vorsitzenden des Kompetenznetzwerks, Jochen Borchert, werfen sie Wahlkamphilfe für die CDU vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Die FDP geht beim Thema Umbau der Nutztierhaltung auf Konfrontationskurs zum Vorsitzenden des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung Jochen Borchert. Dieser hatte der FDP unter anderem im Interview mit top agrar eine Blockadehaltung bei der Frage der Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vorgeworfen. Nun kommt die Retourkutsche aus Berlin und Hannover.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, Dr. Stefan Birkner, und der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, werfen Borchert in einem gemeinsam verfassten Brief, der top agrar vorliegt, vor, "unwahre Aussagen" getroffen zu haben und ein "durchschaubares Wahlkampfmanöver" im Sinne der CDU zu fahren, deren Mitglied Borchert ist.

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FDP hält zweckgebundene Tierwohlabgabe für machbar

Birkner und Hocker betonen in ihrem Schreiben, dass es sehr wohl Alternativen, zu dem von der Borchert-Kommission favorisierten, staatlich finanzierten Umbau der Tierhaltung gebe. Aus Sicht der Liberalen ist eine zweckgebunden Tierwohlabgabe in Höhe von 40 Cent pro kg Fleisch machbar.

Laut Lesart der FDP handelt es sich bei ihrem Vorschlag um eine staatliche Abgabe, weil dafür extra ein Bundesgesetz erlassen werden soll. Im Positionspapier der niedersächsischen FDP von August 2022 heißt es dazu wörtlich: „Zur Finanzierung einer verlässlichen finanziellen Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte wird durch Bundesgesetz ein Tierwohl-Fonds eingerichtet. Dieser wird durch eine zweckgebundene Tierwohlabgabe auf Fleischprodukte gespeist, die durch die Marktteilnehmer für das in Deutschland verkaufte Fleisch von ihren Kunden erhoben wird.“

Juristen halten Konzept für EU-rechtlich schwierig

Juristen sehen das Modell der zweckgebundenen Tierwohlabgabe allerdings kritisch. So hat die Machbarkeitsstudie einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei vom März 2021 ergeben, dass eine Verbrauchssteuer auf Fleisch aufgrund von EU-Recht nicht zweckgebunden sein darf. Zudem erzeugt sie hohe Bürokratiekosten. Denn dafür müsste eine eigene Verwaltung aufgebaut werden, die die mehr als 300.000 abgabepflichtigen Unternehmen erfasst. Sie müsste zudem deren Fleischumsatz regelmäßig kontrollieren und die Ansprüche auf die Abgabe durchsetzen.

Laut der Machbarkeitsstudie, die damals im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellt wurde, würde die Verbrauchssteuer mit 4,2 Mrd. € weniger Geld einbringen als z.B. eine staatliche verordnete Mehrwertsteuererhöhung. Daraufhin hatte die Borchert-Kommission ihre ursprüngliche Präferenz für eine Tierwohlabgabe zu Gunsten einer Mehrwertsteuererhöhung auf Fleisch verschoben.

Nach der Vorlage des niedersächsischen FDP-Papiers im August hatte Borchert die juristische Kritik an der Zweckgebundenheit wiederholt und der FDP in diesem Zuge Wahlkampfgetöse unterstellt. „Die Juristen sagen klipp und klar, dass eine staatlich verordnete Sonderabgabe für einen Tierwohlfonds verfassungswidrig wäre“, hatte Borchert im Interview mit top agrar gesagt. Auch ein privater Fonds, in den alle Verkäufer von tierischen Lebensmitteln einzahlen müssten, hält Borchert für keine Lösung. „Denn eintreiben müsste der Fonds die Abgaben selbst“, argumentiert er.

Umbau scheitert an offener Finanzierungsfrage

Seit Monaten staut sich in der Landwirtschaft und bei den Unterstützern der Borchert-Kommission Ärger über die mangelnde Einigung der Ampel-Koalition auf eine Art der Finanzierung von mehr Tierwohl. Während die SPD und die Grünen den Vorschlägen der Borchert-Kommission folgen können, hatte die FDP zunächst eine staatliche Finanzierung kategorisch ausgeschlossen. Im August hatte die niedersächsische FDP Offenheit für eine zweckgebundene Tierwohlabgabe gezeigt und mit der Bundes-FDP ein Auflagenmoratorium für landwirtschaftliche Betriebe zur Bedingung für die Unterstützung einer Abgabe gemacht.

Bisher hat die Ampelkoalition für die Tierwohlförderung für die Jahre 2023 bis 2026 zunächst 1 Mrd. € angesetzt und dies über den Haushalt ins Parlament eingebracht. Das Geld ist allerdings allein der Investitionsförderung vorbehalten und nicht für laufende Tierwohlkosten vorgesehen.

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