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Bundesprogramm Stallumbau

Förderungen für Sauenhalter beim Stallumbau

Sauenhaltende Betriebe können bis zum 15. März eine Förderung für Stallumbau- und Ersatzbauten aus dem Bundesprogramm Stallumbau beantragen. Auf der EuroTier wurden die wichtigsten Infos vorgestellt.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem 9. Februar gelten in Deutschland die Regelungen der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die vor allem Sauenhalter hart treffen. Mit der Veröffentlichung der Verordnung im Bundesgesetzblatt beginnt insbesondere für Ferkelerzeuger ein neues Zeitalter (top agrar berichtete). Ein zeitnaher Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum hin zu einem teilweisen oder vollständigen Um- oder Ersatzbau der Sauenställe soll das Ziel sein.

Das Bundesagrarministerium (BMEL) fördert den Stallumbau bei sauenhaltenden Betrieben. Details haben Dr. Anja Rovers und Dr. Hanns-Christoph Eiden vom Bundesinstitut für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). bei einem Vortrag im Rahmen der digitalen EuroTier am vergangenen Mittwoch vorgestellt.

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Die wichtigsten Infos zum Stallumbau

Förderanträge können demnach noch bis zum 15. März 2021 bei der BLE unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden. Das bedeutet: Aktuell können nur die Betriebe gefördert werden, die zeitnah einen Umbau beabsichtigen und dafür nötigen Unterlagen (Bauvorhaben, ggf. Baugenehmigung) planmäßig vorliegen haben. Wichtigster Knackpunkt ist jedoch: Das Bauvorhaben muss bereits bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Bezuschusst werden 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 € pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein. Im Jahr 2021 steht ein Fördervolumen von insgesamt 200 Mio. € zur Verfügung.

Kritik aus dem virtuellen Publikum war unter anderem, dass die Antragsfrist unrealistisch sei und auch Bauvorhaben nicht bis Jahresende abgeschlossen sein könnten, z. B. aufgrund von Verzögerungen durch Bauunternehmen. „Das BMEL prüft derzeit die Möglichkeiten einer Verlängerung der Antragsfrist. Dies kann aber noch nicht bestätigt werden“, sagte Eiden. Auch Interessensvertretungen plädierten zuvor bereits für die Aufhebung des Enddatums 31.12.2021. Zudem wurde eine Aufstockung der Fördermittel gefordert, da angesichts der Herausforderungen an die Schweinehalter insgesamt 300 Mio. € Fördergelder nicht reichen werden (top agrar berichtete).

Das ist beim Umbau zu beachten

Deckzentrum

  • Das Deckzentrum ist so zu gestalten, dass den Sauen im Zeitraum vom Absetzen bis zur Besamung (Ende der Rausche) eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mind. 5 qm je Sau angeboten wird. Eine Fixierung im Deckstand ist nur noch kurzfristig für den Zeitpunkt der Besamung oder medizinische Behandlungen zulässig – ansonsten wird die Gruppenhaltung direkt nach dem Absetzen zur Pflicht.
  • Außerdem müssen die Buchten in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden.
  • Dabei müssen die Rückzugsmöglichkeiten im Aktivitäts- und/oder Ruhebereich vorgesehen werden (Fress-Liegebuchten oder sonstige Fressplätze sind keine Rückzugsmöglichkeit).

Abferkelstall

  • Der Abferkelbereich ist so zu gestalten, dass Abferkelbuchten (Bewegungsbuchten) entstehen, die eine Mindestfläche von 6,5 qm aufweisen, in denen sich Sauen frei bewegen und ungehindert umdrehen können.
  • Eine Fixierung der Sau im Ferkelschutzkorb ist ­­­nur noch einen Tag vor bis maximal drei Tage nach der Abferkelung zulässig.
  • In Kastenständen muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche mit Mindestlänge von 2,20 m zur Verfügung entstehen.
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