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Afrikanische Schweinepest

Frankreich lockert ASP-Auflagen

Das Pariser Landwirtschaftsministerium genehmigt wieder forstwirtschaftliche Arbeiten in der "weißen Zone". Seuchenereignisse sollen künftig regionaler betrachtet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich sind die Auflagen im Kampf gegen die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) etwas gelockert worden. Wie das Pariser Landwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche mitteilte, wurde in der sogenannten „weißen Zone“ an der Grenze zu Belgien angesichts der günstigen Entwicklung der Seuchenlage im Nachbarland das vollständige Verbot forstwirtschaftlicher Aktivitäten aufgehoben. Berufliche Arbeiten könnten nach Anmeldung bei der zuständigen Präfektur nun wieder durchgeführt werden. Alle Biosicherheitsmaßnahmen bleiben aber nach wie vor in Kraft. Laut Ministerium wird das Amt für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES) im September eine neue Beurteilung der Lage durchführen. Bis dahin werde die Sperrzone aufrechterhalten.

Ausbreitung bleibt besorgniserregend

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Die ASP war im September 2018 in der südbelgischen Gemeinde Étalle im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg und Belgien nachgewiesen worden. Nach Angaben des Pariser Agrarressorts wurden in der betroffenen Region zuletzt im August vergangenen Jahres Hinweise auf eine Ausbreitung des Erregers gefunden. Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass die ASP-Situation in einigen Ländern im Osten der Europäischen Union nach wie vor besorgniserregend sei. Fortschritte konnte die Pariser Regierung auch bei der Vorbereitung auf einen potentiellen Ausbruch der Tierseuche erzielen.

Regionale Seuchenereignisse

Nach einem französisch-chinesischen Wirtschaftsdialog in der vorvergangenen Woche kündigte das Wirtschaftsministerium an, dass bis zum Ende des Jahres Regelungen in Kraft treten sollen, anhand derer Seuchenereignisse künftig regionaler betrachtet und die damit einhergehenden Einfuhrverbote entsprechend nicht mehr landesweit verhängt werden. Damit könnten beispielsweise bei einem Nachweis der ASP an der Grenze zu Belgien die Exporte aus den Veredlungsregionen im Westen des Landes ungehindert fortgeführt werden.

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