In Frankreich hat die Genossenschaft Cooperl im Verfahren um die Beteiligung an einem Fleischwarenkartell einen Teilerfolg erringen können. Wie Cooperl in der vorvergangenen Woche berichtete, konnte für die von der Wettbewerbsbehörde verhängte Strafe in Höhe von 35,5 Mio. € ein Zahlungsaufschub vor dem Pariser Berufungsgericht erwirkt werden. Die Geldbuße müsse somit erst nach einer Entscheidung in der Hauptverhandlung entrichtet werden. Die Genossenschaft, die zu den größten Schweineerzeugern des Landes zählt, aber auch in der Vermarktung und Verarbeitung tätig ist, wurde im vergangenen Juli von der Wettbewerbsbehörde als einer der wesentlichen Akteure des sogenannten Schinkenkartells benannt. Insgesamt wurden Strafzahlungen von 93,0 Mio. € verhängt; die höchste entfiel auf Cooperl. Die Einzelhandelsgruppe „Les Mousquetaires“ wurde mit einer Geldbuße von 31,8 Mio. € belegt, der Lebensmittelhersteller Fleury Michon mit 14,8 Mio. €.
Nach Angaben der Behörde betraf das Kartell sowohl den vorgelagerten Bereich, also die Einkaufskonditionen bei den Schlachthöfen, wie auch die Verkäufe an den Lebensmitteleinzelhandel. Die betroffenen Unternehmen hätten sich abgesprochen, um ihre Rohstoffe billig bei den Schlachtunternehmen einzukaufen, und sich außerdem auf Preise bei der Vermarktung ihrer Produkte verständigt. Betroffen gewesen sei eine sehr große Zahl von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs, darunter verschiedene Schinken und Wurstwaren. Cooperl hat die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen und erklärt, der Mitbewerber Campofrio nutze das französische Wettbewerbsrecht, um seine Konkurrenten zu schwächen. Zuletzt hatte die Genossenschaft ein Gutachten vorgelegt, das Zweifel an einem zentralen Beweisstück, einem Notizbuch, aufkommen ließ. Generaldirektor Emmanuel Commault hatte zudem deutlich gemacht, dass die hohe Strafe das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens bedrohe.