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Urteil

Frankreich: Schweinehalter wegen Schwanzkupierens als „Tierquäler“ verurteilt

Ein französisches Strafgericht hat einen Schweinehalter zu einer Geldstrafe von 50.000 € verurteilt. Der Grund: Er hat bei seinen Schweinen routinemäßig die Schwänze gekürzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Strafgericht in Moulins hat einen französischen Schweinehalter, der routinemäßig Schweineschwänze gekürzt hat, wegen Tierquälerei verurteilt. Der Betrieb mit 9.000 Schweinen im Département Allier, ein Lieferant des Wurstherstellers Herta, muss laut dem Urteil vom vergangenen Mittwoch (6.4.) eine Geldstrafe von 50.000 € zahlen, von denen allerdings 25.000 € zur Bewährung ausgesetzt sind. Zum ersten Mal verurteilte damit die französische Justiz die Praxis des systematischen Kupierens der Schwänze, die eigentlich seit fast 20 Jahren durch einen Erlass verboten ist.

Anwalt: "Beunruhigendes Signal an die Tierhaltung"

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„Das ist eine sehr harte Entscheidung. Man kriminalisiert eine Zuchtpraxis, die 99 % der europäischen Züchter betrifft", erklärte der Anwalt des beklagten Anlagebesitzers gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Man unterstelle eine absichtliche Misshandlung. Das sei ein Novum und ein beunruhigendes Signal an die Tierhaltung im Allgemeinen. Es werde geprüft, ob Berufung eingelegt werde.

In Gang gebracht hatte den Prozess die Tierrechtsorganisation L214, die im Dezember 2020 und Februar 2021 entsprechendes Videomaterial veröffentlicht hatte. „Diese Verurteilung stellt einen echten Wendepunkt dar. Ein seit 20 Jahren geduldetes Vergehen wird endlich von der Justiz verurteilt“, erklärte die Mitbegründerin von L214, Brigitte Gothière.

Abmahnung der EU-Komission schon 2020

Das Kupieren der Schwänze werde in fast allen Zuchtbetrieben routinemäßig und mit der Duldung der staatlichen Stellen praktiziert. Frankreich sei deswegen 2020 sogar von der Europäischen Kommission abgemahnt worden. „Die Botschaft des Urteils ist klar: Die Vorschriften über die Haltungsbedingungen von Tieren sind nicht verhandelbar“, betonte Gothière. Sie müssten in allen Tierhaltungsbetrieben gelten, ob das der Veredlungsbranche gefalle oder nicht. Zudem sei der Staat verpflichtet, dies zu kontrollieren und durchzusetzen

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