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Tierschutz

Frankreich: Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft getreten

Seit dem 1. Januar 2022 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Frankreich verboten. Die Regierung ermöglicht dabei auch die Kastration mit Lokalanästhesie.

Lesezeit: 3 Minuten

In Frankreich treten zum Jahreswechsel neue Regelungen in Kraft, die das Land in Sachen Tierwohl einen Schritt nach vorne bringen sollen. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Kastration von Ferkeln ohne jegliche Schmerzausschaltung nicht mehr erlaubt. Eingeleitet wird zudem der Ausstieg aus dem Kükentöten. Zwar können die Brütereien diese Praxis zunächst fortsetzen, sie müssen die Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei aber zumindest bestellt haben und im Verlauf des Jahres in Betrieb nehmen. Zur Flankierung der Umstellung will die Regierung die Unternehmen mit mehreren Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm „France Relance“ unterstützen.

"Vierter Weg" ermöglicht

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Abrupter als beim Kükentöten erfolgt der Übergang bei der Ferkelkastration. Sofern noch ein chirurgischer Eingriff durchgeführt werden soll, muss diesem ab dem Jahreswechsel eine Betäubung vorausgehen, die von den Tierhaltern beziehungsweise ihren Mitarbeitern durchgeführt werden kann. Frankreich ermöglicht dabei den „vierten Weg“, also die Kastration mit Lokalanästhesie. Zur Durchführung des Eingriffs muss eine entsprechende Schulung absolviert werden.

Für die Schmerzausschaltung verwendet werden können Lidocain zur Injektion sowie Tri-Solfen als Gel. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums durchläuft das Gel zurzeit ein Zulassungsverfahren in Belgien; nach dessen Abschluss soll in Frankreich kurzfristig zunächst eine befristete Genehmigung ergehen.

Keine Mehrkosten für die Erzeuger

Voraussetzung für die Kastration ist ferner die Vermarktung des Schweinefleisches innerhalb eines Qualitätssiegels oder eines Liefervertrages, der entsprechende Qualitätsanforderungen enthält. Durch die Aufnahme von Produktionskostenindikatoren in die Vereinbarung sieht die Regierung sichergestellt, dass die Erzeuger ihre Mehrkosten weitergeben können. Auch in der Schweinebranche wird der Umbruch von Diskussionen begleitet.

Gestritten wird unter anderem noch über die Höhe der Mehrkosten. So hatte die Interprofession der Fleischverarbeiter (Culture Viande) vorgeschlagen, dass die Schlachtunternehmen für kastrierte Schweine einen Zuschlag von 2 Cent/kg zahlen sollen; laut der Interprofession würde das den Landwirten mehr als 15 Mio € zusätzlich einbringen. Der Fachverband der Schweinezüchter (FNP) veranschlagt die zusätzliche Belastung indes auf 13 Cent/kg.

Wettbewerbsfähigkeit könnte leiden

Auch hinsichtlich der Notwendigkeit der Kastration gehen die Meinungen auseinander. Zum 30. Dezember hatte sich der „Verein für das Tierwohl beim Schwein und gegen die Kastration“ aufgelöst. Die von einem ehemaligen Präsidenten des Marché du Porc Breton geleitete Organisation hatte sich dafür eingesetzt, ganz auf die Kastration zu verzichten. Sie befürchtet, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Branche durch ein Festhalten an der Praxis leiden wird. Die zusätzliche Belastung für die Ferkelerzeuger werde unterschätzt.

Culture Viande will dagegen an der Kastration festhalten. Aus Sicht der Fleischverarbeiter bringe das Fleisch von unkastrierten Ebern einige Probleme mit sich, darunter neben der Geruchsbildung auch einen geringeren Fettanteil sowie eine fehlende Eignung für die Herstellung von Trockenpökelware. Allerding werden in Frankreich schon seit längerem auch unkastrierte Eber vermarktet, unter anderem durch Cooperl, einen der größten Schweineerzeuger des Landes. Im Juli hatten zudem zahlreiche weitere Unternehmen angekündigt, ab 2022 den Verzicht auf kastrierte Ferkel anstreben zu wollen.

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