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Friedemann: „Das Tierwohl-Artikelgesetz ist ein erster wichtiger Schritt"

Ein Tierwohl-Artikelgesetz soll künftig Stallumbauten erleichtern, liefert aber keine Konfliktlösung des Immissionsschutzrechts. Wir sprachen mit WLV-Rechtsanwältin Sonja Friedemann über den Entwurf.

Lesezeit: 4 Minuten

Das nordrhein-westflälische Landeskabinett plant, einen „Gesetzentwurf zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ in das Bundesratsplenum einzubringen. Damit will NRW die Stallbaubremse lösen und genehmigungsrechtlich bislang verschlossene Türen öffnen.

Über den Gesetzentwurf sprach top agrar mit Sonja Friedemann, Rechtsanwältin beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV).

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Das NRW-Landeskabinett will am 11. Februar den „Gesetzentwurf zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“ im Bundesrat beraten. Dadurch sollen künftig Stallumbauten hin zu mehr Tierwohl erleichtert werden. Hat eine Gesetzesinitiative, die eine CDU-geführte Landesregierung einbringt, bei der Ampel-Koalition im Bund überhaupt eine Chance auf Erfolg?

Friedemann: Die Ampelkoalition und insbesondere der neue Landwirtschaftsminister Cem Özdemir erkennen, wie wichtig es ist, die Landwirtschaft beim Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl zu unterstützen und dafür Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Der Umbau der Tierhaltung kann jedoch nur gelingen, wenn dafür flächendeckend die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Insofern ist das von NRW eingebrachte Tierwohl-Artikelgesetz unabhängig der Parteizugehörigkeit ein erster wichtiger Schritt, um überhaupt beim Tierwohlausbau voranzukommen.

NRW will mithilfe des Gesetzes einheitlich und rechtsübergreifend klarstellen, was unter dem Begriff Tierwohl überhaupt zu verstehen ist. Wie lautet der Vorschlag und wie beurteilen Sie ihn?

Friedemann: NRW macht im Entwurf eines eigenständigen Tierwohlgesetzes den Vorschlag, alles als Tierwohl zu definieren, was deutlich über die gesetzlichen Tierschutzvorschriften hinaus geht bzw. vorzeitig zum Tierwohl umgesetzt wird. Genauere Definitionen sollen dann für einzelne Tierarten in einer bundesweiten Tierwohlverordnung festgelegt werden, die die Arbeitsgruppenergebnisse der Borchert Kommission umsetzen soll.

So würde die Fachexpertise der Borchert-Kommission einfließen, und die Tierwohl-Definitionen würden auf Fachkenntnissen basieren.

Thema Baurecht: Ställe, die sieben Jahre nicht mehr für die Tierhaltung genutzt wurden, sollen künftig ihre Betriebserlaubnis verlieren und nicht mehr als aktiv geführte Stallgebäude gelten. Was bedeutet das für aktive, bauwillige Landwirte?

Friedemann:Dies wird wohl weniger die aktiven als die derzeit inaktiven Stalleigentümer treffen. Der Antrag sieht vor, dass man eine Baugenehmigung nicht „wiederbeleben“ kann, wenn ein konkretes Stallgebäude länger als sieben Jahre nicht genutzt wurde. Das schafft für aktive umbauwillige Betriebe in der Nachbarschaft Entlastung, indem ihnen die „reservierten“ Emissionskontingente der schon aufgegebenen Ställe nicht länger entgegengehalten werden können.

"Das von NRW eingebrachte Tierwohl-Artikelgesetz ist ein wichtiger Schritt, um beim Tierwohlausbau voranzukommen." - Friedemann

Auch in Gebäuden, die länger als sieben Jahre brach lagen, dürfen wieder Tiere gehalten werden. Allerdings muss der Betreiber nach Ablauf der Frist eine neue Baugenehmigung nach den dann geltenden Rechtsvorschriften einholen.

Für Betriebe, bei denen die Frist heute schon abgelaufen ist, soll es zusätzlich eine Möglichkeit der Reaktivierung des Stallgebäudes innerhalb von zwei Jahren geben. Damit bliebe diesen Betrieben noch eine Möglichkeit zur Stallnutzung.

Das Tierwohl-Artikelgesetz schlägt vor, dass sich der Tierbestand im Falle eines Umbaus hin zu mehr Tierwohl nicht erhöhen darf. Wie beurteilen Sie diese Deckelung?

Friedemann: Von Anfang an ging es um die Privilegierung von Umbauten, Anbauten und auch Ersatzbauten für die Transformation der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl – nicht aber um die Ermöglichung weiterer Tierplätze. So eine Regelung greift NRW jetzt auf. Weitergehende Tierplätze sind von dieser neuen Vorschrift nicht betroffen. Hier gelten die bereits bestehenden Vorschriften weiter.

Der Entwurf macht keine Vorschläge zur Konfliktlösung von Bau- und Immissionsschutzrecht. Bleibt die Stallbaubremse also erhalten?

Friedemann: Der Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt. Der Entwurf sieht insbesondere eine neue Privilegierung von Tierwohlställen im Bauplanungsrecht vor, worauf sich dann Antragsteller für baurechtlich wie auch immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Bauvorhaben berufen können.

Alle Vorhaben müssen darüber hinaus noch umweltrechtliche Belange berücksichtigen, die baurechtlichen dabei etwas weniger als die immissionsschutzrechtlichen Vorhaben. Diese Dinge müssen also über den vorliegenden Entwurf hinaus noch angepasst werden – entweder über ein weiteres Bundesgesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder über eine erleichternde Anwendung der TA Luft.

Dafür setzten sich die Bauernverbände weiter ein. Ansonsten wäre ein Tierwohlumbau weder flächendeckend noch im notwendigen Umfang möglich.

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