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Ab 1. Juli 2019

Frist für „Aktionsplan Kupierverzicht“ - Tierhaltererklärung schon ausgefüllt?

Spätestens ab dem 1. Juli 2019 muss jeder Schweinehalter, der dann noch Tiere mit kupierten Schwänzen hält, eine gültige Tierhaltererklärung vorweisen können.

Lesezeit: 2 Minuten

Der bundesweite „Aktionsplan Kupierverzicht“ sieht vor, dass das Kürzen der Ferkelschwänze schrittweise beendet werden soll. Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg erinnerte jetzt noch einmal daran, dass Betriebe, die vorerst weiter kupieren beziehungsweise kupierte Tiere einstallen, bis zum 1. Juli 2019 eine Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit dieses Eingriffes abgeben müssen.

Die Erklärung ist ein Jahr gültig. Sie beinhaltet die Durchführung einer betriebsindividuellen Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Optimierungsmaßnahmen sowie eine Dokumentation von Schwanz- und Ohrverletzungen. Für letzteres kann der Halter Schlachthofbefunde nutzen oder zweimal jährlich mit einer Stichprobe die Verletzungen seiner Tiere feststellen.

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Darüber hinaus müssen einmal jährlich insgesamt sechs Risikofaktoren beurteilt werden. Traten in den zurückliegenden zwölf Monaten nachweislich Verletzungen von mehr als 2 % an Schwänzen und Ohren auf, dürfen weiter Schweine mit kupierten Schwänzen gehalten werden. Allerdings müssen dann auch Maßnahmen zur Reduzierung der Caudophagie eingeleitet werden.

Tritt in einem Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren immer wieder Schwanzbeißen auf, muss der Tierhalter möglichst zusammen mit dem Tierarzt oder Berater einen schriftlichen Plan vorlegen, der weitergehende Maßnahmen zur Risikominimierung enthält.

Bei einer zweiten Option können Betriebsleiter mit einer kleinen Gruppe, die in der Mast mindestens 1 % der Plätze entsprechen muss, in den Kupierverzicht einsteigen. Ihnen wird eine Risikoanalyse empfohlen und sie müssen die Verletzungen nur bei den unkupierten und gekennzeichneten Tieren dokumentieren. Liegt der Wert gleich oder unter 2 %, gilt der Kupierverzicht als gelungen und die Zahl der Schweine mit intaktem Ringelschwanz ist zu erhöhen.

Eine Tierhaltererklärung müssen auch diese Betriebe abgeben. Dem Stuttgarter Agrarressort zufolge soll die Erklärung zwischen den Partnerbetrieben in der Produktionskette als Nachweis für die Kupiernotwendigkeit ausgetauscht werden. Grundsätzlich müssen auch Importferkel in den Aktionsplan eingebunden werden, wozu aktuell Gespräche unter anderem mit den Niederlanden und Dänemark als wichtige Herkunftsländer stattfinden.

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