Das Verbot für die betäubungslose Ferkelkastration tritt nun erst ab Januar 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung keinen Einspruch gegen die dafür vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Tierschutzgesetz erhoben. Ursprünglich hatten vor allem die grün mitregierten Bundesländer im Agrarausschuss des Bundesrates die Einberufung des Vermittlungsausschusses in dieser Frage durchgesetzt. Dem folgten die Länder im Plenum des Bundesrates heute jedoch nicht.
Der Berliner Verbraucherschutzsenator Dr. Dirk Behrendt (Grüne) hatte zuvor in einer Rede vor dem Bundesrat für einen Vermittlungsausschuss und für das Inkrafttreten des Verbotes für die betäubungslose Ferkelkastration ab Januar 2019 plädiert. Die Landwirtschaft habe bereits 5 Jahre Zeit gehabt, sich auf das Verbot einzustellen, führte Behrendt als Begründung an. Passiert sei jedoch nichts. „Diejenigen, die sich für die Verlängerung stark machen, sind dafür verantwortlich, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Landwirtschaft schwindet“, sagte Behrendt. Aus seiner Sicht würde die Praxis von der Mehrheit der Bevölkerung klar abgelehnt.
Ebenfalls keine Unterstützung bekam von der Ländermehrheit eine Entschließung, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Fristverlängerung geltend macht und eine Verschiebung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration um zwei Jahre als deutlich zu lang kritisiert. Zudem hatte die Entschließung gefordert, die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in eine „überzeugende, verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung“ einzubeziehen.