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Gastbeitrag

Fuchtel zu Ferkelkastration: "4. Weg wird nicht erlaubt sein!"

Staatssekretär Fuchtel hört häufiger, dass Landwirte noch glauben, zum Start des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration gebe es eine chirurgische Kastration unter Lokalanästhesie.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Gastbeitrag von Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft:

Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland in der Schweinehaltung ein neuer Standard. Dann dürfen Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Es gibt drei Verfahren, die die Kastration ohne Betäubung ersetzen werden: die Mast von Jungebern, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose.

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Alle drei Optionen stehen grundsätzlich zur Verfügung. Je nach Betrieb, Struktur und Vermarktung kann die eine oder andere Methode sinnvoller sein.

Mich treibt aber die Sorge um, dass offenbar immer noch einige Landwirte daraufsetzen, dass zum Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration eine chirurgische Kastration unter Lokalanästhesie möglich sein könnte. Um es an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich zu sagen: Die örtliche Betäubung wird ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr als rechtskonforme Alternative zur Verfügung stehen. Denn nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft wird mit der Lokalanästhesie keine wirksame Schmerzausschaltung erreicht.

Zwar gehen im Rahmen einer vom Bundesagrarministerium geförderten Studie Wissenschaftler derzeit der Frage nach, ob mit der Lokalanästhesie eine Schmerzausschaltung grundsätzlich möglich ist. Doch die Ergebnisse werden frühestens im Sommer 2021 vorliegen. Darüber hinaus müssten, für den Fall, dass mit einer örtlichen Betäubung eine Schmerzausschaltung erreicht würde, noch die arzneimittelrechtlichen Aspekte in Bezug auf die Zulassung des anzuwendenden Lokalanästhetikums geprüft werden.

Zuschuss zu Narkosegeräten

Unser Ministerium unterstützt die Sauenhalter bei der Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration. So sprechen wir mit dem Schlacht- und Verarbeitungssektor und dem Einzelhandel über die Vermarktung von Schweinefleisch aus allen drei Alternativen. Daneben unterstützen wir weitere Forschungsprojekte. Und es wird die Anschaffung von Narkosegeräten bezuschusst. Hierbei werden bis zu 60 % der Gerätekosten bzw. bis zu maximal 5.000 Euro je Unternehmen erstattet.

Für die Alternative der Kastration unter Vollnarkose ist wichtig, dass die Betriebe jetzt am Ball bleiben. Denn Ende Juni endet die erste Antragsfrist zur Förderung der Anschaffung von Isoflurannarkosegeräten. Ferkelerzeuger müssen bis zum 30. Juni einen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme eingereicht haben. Erst in einem zweiten Schritt sind die Unterlagen über den Erwerb eines Gerätes einzureichen. Die Förderung wird über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abgewickelt.

Beschlossen ist beschlossen

Die Umstellung ist beschlossene Sache. Das Tierschutzgesetz wurde bereits im Jahr 2013 geändert. Dabei wurde ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration mit einer Übergangszeit von fünfeinhalb Jahren in das Gesetz aufgenommen. Diese Übergangszeit wurde noch einmal um zwei Jahre verlängert. Am 1. Januar 2021 ist diese Frist endgültig abgelaufen. Bis dahin müssen die Betriebe eine praktikable Alternative etabliert haben. Abwarten ist jedenfalls keine Alternative.

Ich appelliere an Sie als Tierhalter. Gehen Sie jetzt einen wichtigen Schritt voran! Nutzen Sie die Chance zur frühzeitigen Umstellung! Denn Tierschutz betrifft uns alle: die Politik, die Wirtschaft, die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Tierhalter. Unser Ziel ist, dass Deutschland gerade in Sachen Tierwohl Vorreiter bleibt. Dazu ist es entscheidend, dass es uns gelingt, die Nutztierhaltung weiterzuentwickeln und ihr hierzulande eine attraktive Perspektive zu bieten. Mit der Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten leisten wir Unterstützung für den nächsten Schritt in Richtung Tierwohl. Gehen Sie ihn mit!

Gastkommentare geben nicht in allen Bereichen die Meinung der Redaktion wieder. Wir veröffentlichen sie dann, wenn wir sie für einen interessanten Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft halten. Wie stehen Sie dazu? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar unten.

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