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Gericht verweigert Tierschützern Akteneinsicht

Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Klage des Tierschutzvereins Animal Rights Watch (Ariwa) abgewiesen. Die Tierschützer hatten vom Landkreis Steinfurt verlangt, Akteneinsicht beim Veterinäramt zu bekommen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Klage des Tierschutzvereins Animal Rights Watch (Ariwa) abgewiesen. Die Tierschützer hatten vom Landkreis Steinfurt verlangt, Akteneinsicht beim Veterinäramt zu bekommen. Hintergrund ist, dass Ariwa den Kreis Steinfurt im Herbst 2014 auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz in einem Schweinezuchtbetrieb im Tecklenburger Land hingewiesen hatte. Die Tierrechtler berufen sich auf das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbändeund wollen gegen die Haltung von Zuchtsauen in Kastenständen vorgehen.


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Ariwa verlangt über die Ermittlungen gegen den Betrieb auf dem Laufenden gehalten zu werden, um eine entsprechende Klage vorbereiten zu können. Das VG Münster sieht das anders. „Der Tierschutzverein habe kein Recht darauf, über laufende Untersuchungen des Veterinäramts informiert zu werden oder gar die Akten einzusehen. Das Gesetz schließe bewusst eine Beteiligung von Tierschutzverbänden an laufenden Untersuchungen aus“, urteilte das Verwaltungsgericht Münster.


Die ISN glaubt, dass Ariwa mit dem Verlangen nach Akteneinsicht versucht, das Ende des Verbandsklagerechts zu verhindern. Denn das Gesetz ist vorläufig nur auf fünf Jahre befristet und wird nur verlängert, wenn Ergebnisse vorliegen.

 

 

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