Seit Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) am 28. Januar 2022 dürfen Landwirte ihren Tieren nur dann homöopathische Arzneimittel verabreichen, wenn sie dafür zuvor von ihrem Tierarzt ein Rezept und eine Behandlungsanweisung bekommen haben.
Tierhomöopathen legten Verfassungsbeschwerde ein
Das gilt für alle frei verkäuflichen, apothekenpflichtigen Arzneimittel und insbesondere für Humanhomöopathika, die größtenteils für den Einsatz bei Tieren umgewidmet werden. Die Tierhomöopathen sind dagegen Sturm gelaufen, weil diese Vorgabe einem Berufsverbot durch die Hintertür gleichkomme. Sie legten daher Verfassungsbeschwerde ein.
Tierärztevorbehalt wurde für Haustiere gekippt
Dieser Beschwerde hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche stattgegeben und den sogenannten Tierärztevorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren für verfassungswidrig erklärt. Doch Achtung: Die freie Anwendbarkeit der Humanhomöopathika gilt nur für Tiere, die nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln dienen, also Hund, Katze oder Kanarienvogel. Für Lebensmittel liefernde Tiere wie Rinder und Schweine gilt nach wie vor die Rezeptpflicht durch den Hoftierarzt.