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Habeck will Corona- und Härtefallhilfen für Schweinehalter verlängern

Wirtschaftsminister Habeck will die Corona-Überbrückungshilfen bis Juni verlängern und bietet notleidenden Schweinehaltern Härtefallhilfen an. Doch die Frage der Anrechnung der ASP bleibt offen.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Wirtschaftsminister der Länder und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben vereinbart, die bisher bis Ende März laufende Überbrückungshilfe IV wegen Umsatzeinbußen in der Corona-Pandemie um drei Monate bis Ende Juni zu verlängern. Diese sollen auch weiterhin von in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Schweinehaltern genutzt werden können.

Maß bleibt der Corona-bedingte 30%ige Umsatzausfall

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Zuständig für die Bewilligung bleiben weiterhin die Bundesländer. Sie entscheiden über Anträge von Schweinehaltern auf Überbrückungshilfe. Voraussetzung für diese ist wie für alle Branchen und Antragsteller der Nachweis des Corona-bedingten 30%igen Umsatzausfalls. „Mit diesem Nachweis stehen die Überbrückungshilfen den Unternehmen aller Branchen und damit auch Schweinhaltern zur Verfügung“, sagte ein Sprecher von Habeck am Mittwoch gegenüber top agrar. Bisher haben Schweinehalter laut dem Bundeswirtschaftsministerium Corona-Hilfen im Umfang von mehr als 220 Mio. € erhalten.

Härtefallhilfen mit gleichen Bedingungen

Neben den Überbrückungshilfen bietet Habeck den Schweinehaltern Härtefallhilfen an. Auch diese gibt es schon seit dem Frühjahr 2021. Sie werden wie bisher vollständig von den Ländern durchgeführt. Diese müssen im Einzelfall prüfen, ob Schweinehalter diese nutzen können. Auch hier gilt der 30%ige Corona-bedingte Umsatzrückgang. Zudem werden die Härtefallhilfen hälftig vom Bund und dem jeweiligen Land finanziert. Die Anträge müssen wie die Corona-Überbrückungshilfen auch über Steuerberater oder befugte Anwälte gestellt werden. Direktanträge sind nicht möglich.

Anrechnung der ASP weiterhin offen

Offen bleibt jedoch auch nach dem Treffen von Habeck mit seinen Länderkollegen von dieser Woche, ob die Landwirte von dem Nachweis befreit werden, dass allein Corona und nicht die Afrikanische Schweinepest (ASP) oder der chinesische Importstopp für Schweinefleisch Grund für ihre Umsatzeinbußen sind. Zu dem Bund-Länder Gespräch in dieser Woche hatte Niedersachsen einen Antrag eingebracht, laut dem der Einfluss der ASP bei der Bewilligung von Corona-Hilfen vernachlässigt werden soll. Nach Untersuchungen verschiedener Landwirtschaftskammern seien die Umsatzeinbrüche im Wesentlichen Corona-bedingt, andere Einflüsse seien nur von sehr untergeordneter Bedeutung, hatte Niedersachsen argumentiert. Damit soll vermieden werden, dass Schweinehalter Corona-Überbrückungshilfen zurückzahlen müssen oder die Maßgabe des 30%igen Umsatzeinbruchs wegen Corona nicht erreichen.

Länder stimmen für Antrag von Niedersachsen

Zwar gab es nach Informationen von top agrar Zustimmung unter den Ländern für den Antrag Niedersachsens. Einen eindeutigen Beschluss in der Sache gibt es jedoch auch nach der Sitzung von dieser Woche nicht. Nun liegt es erneut in den Händen der Länder, den Einfluss der ASP im Antragsverfahren für die Hilfen auszuklammern. Bisher liegen deswegen viele Anträge auf Eis. NRW hatte den Anteil der ASP pauschal auf maximal 5 % beziffert und den Betrieben geraten, für einen Antrag müsse der Umsatzeinbruch mindestens 35 % betragen. Einige Bundesländer waren NRW gefolgt, andere nicht.

ISN sieht noch keine echte Lösung

Von Entwarnung will daher unter den Schweinehaltern noch niemand sprechen. „Das ist bisher noch keine echte Lösung. Die wichtige Frage ist, wie mit der ASP umgegangen wird“, sagte Torsten Staack, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) am Mittwoch gegenüber top agrar. Er erhofft sich nun von den Ländern, dass diese für die Umsatzrückgänge allein die Corona-Pandemie akzeptieren und den Schweinehaltern andere Nachweise ersparen. So werde es bei den anderen Branchen auch gehandhabt, argumentiert er.

DBV erwartet keine Zweifel mehr an Corona-Einfluss

Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich zu der Verlängerung der Hilfen zunächst einmal positiv. "Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Schweinehalter können weiterhin die Corona-Überbrückungshilfen bekommen, wenn sie wie bislang einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent nachweisen können", teilt der DBV gegenüber top agrar mit. Zudem geht der DBV nun davon aus, dass die Bewilligungsstellen der Länder die Corona-Bedingtheit der Umsatzeinbußen der Schweinehalter einmütig nicht mehr in Zweifel ziehen. Am Montag hatte DBV-Präsident Joachim Rukwied in einem Brief an Habeck darum geworben, den Schweinehaltern den allein Corona-bedingten Nachfrageeinbruch zuzugestehen. „Ausfuhrbeschränkungen infolge des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) spielen für diese Marktverhältnisse nur eine untergeordnete Rolle“, schrieb Rukwied in dem Brief, der top agrar vorliegt. Die Schweinehalter seien von den Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin massiv betroffen, so Rukwied. „Wir verzeichnen einen starken Bestandsabbau und damit verbunden eine deutliche Angebotsrücknahme". Dennoch könnten die coronabedingten Nachfrageeinbrüche nicht ausgeglichen werden. Folge sei weiterhin ein „katastrophal niedriges Preisniveau“, so Rukwied weiter.

Habeck gibt nur Planungssicherheit vor

Habeck hinterließ am Dienstag die Botschaft, dass er den Unternehmen Planungssicherheit geben will. „Mit ist es wichtig, unseren Unternehmen und Beschäftigen in der aktuellen Corona-Krise weiter Sicherheit zu geben“, sagte Habeck nach der Online-Schalte mit den Ländern. Diese Sicherheit werden die Schweinehalter wohl erst dann haben, wenn alle Bundesländer geregelt haben, welcher Nachweis für die Hilfen reicht.

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