Tierwohl

Haltungsform: VEZG fordert 13 Cent mehr

Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch begrüßt die Tierwohlinitiativen des Handels, fordert aber einen deutlichen Mehrkostenausgleich. Die Initiative Tierwohl widerspricht dem deutlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem 1. April 2019 kennzeichnet der deutsche Lebensmittelhandel die Haltungsform von Fleischerzeugnissen einheitlich. Primäres Ziel ist, mit Hilfe des 4-stufigen Tierwohllabels den Verbraucher über die Haltungsformen der Tierhaltung aufzuklären und ihn in die Verantwortung beim Einkauf einzubeziehen.

„Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) begrüßt die Initiative ausdrücklich, obwohl dies auf Erzeugerstufe mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist", so Matthias Frieß, Vorstand der VEZG in Oldenburg. Laut Frieß müssten die Landwirte die Mehrkosten in jedem Fall ersetzt bekommen. Die VEZG hat die Kosten der jeweiligen Tierwohlmaßnahmen jetzt von renommierten Betriebswirtschaftlern aus dem Agrarbereich berechnen lassen. Für die „Haltungsform 2“ des LEH ergeben sich danach Zusatzkosten auf Erzeugerstufe in Höhe von 13 Cent je kg Schweineschlachtgewicht. Mehrkosten entstehen laut VEZG auch bei dem von der Bundesregierung geplanten Staatlichen Tierwohllabel. Diese liegen etwa um das Vierfache höher, betont die VEZG. Für die VEZG sind die jetzt genannten Zahlen auch nicht in Stein gemeißelt. „Sollten sich an den Produktionsvorgaben der Labelinhaber Änderungen ergeben, muss die Kostenkalkulation neu angepasst werden“, so Frieß

Hinsichtlich der Kosten völlig anderer Ansicht ist man bei der Initiative Tierwohl (ITW). „Die Kennzeichnung der Haltungsform ist kein Produktsiegel, sondern ordnet bestehende Produktsiegel ein. Sie baut also auf deren Erfolgen auf. Das bedeutet für den Erzeuger faktisch keineswegs höhere Kosten“, teilt die ITW mit. Laut ITW bekommen Landwirte, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, die Mehrkosten durch das gezahlte Tierwohlentgelt der Initiative Tierwohl bereits ausgeglichen.