Der Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) kritisiert, dass es bisher keine bundeseinheitliche Datenbank gibt, in der die Landwirte ihre Haltungsform im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes melden können. Es sei bislang völlig unklar, wie die nachfolgenden Schlacht- und Verarbeitungsstufen die Informationen zu den jeweiligen staatlichen Haltungsformen der landwirtschaftlichen Erzeuger abrufen können. Genau diese Produktionsstufen seien jedoch für die Kennzeichnung der Produkte mit den entsprechenden Haltungsstufen verantwortlich.
Wunsch nach zentraler Datenbank
"Digitalisierung darf kein reines Schlagwort bleiben“, so Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des VDF. Der Verband fordert daher, dass noch in diesem Jahr eine bundeseinheitliche Lösung geschaffen wird.
Sie solle möglichst an eine bestehende zentrale Datenbank angedockt sein und einen tagesaktuellen und rechtssicheren Datenabruf, insbesondere für die Schlachtbetriebe ermöglichen. Andernfalls sei es völlig unklar, wie die Kennzeichnung im kommenden Jahr fristgerecht zum 1. August 2025 in die Praxis umgesetzt werden kann.
Verschiedene Verfahren in den Bundesländern
Zuständig für das Meldeverfahren und die Benennung einer entsprechenden Behörde sind die Bundesländer. Bisher hätten jedoch nur wenige Länder Datenbanklösungen, und dann auch nur für die Registrierung, installiert.
In einigen Bundesländern ist das Verfahren jedoch noch gar nicht geregelt bzw. das Meldeportal noch nicht freigeschaltet, obwohl die Meldefrist für Schweinehalter eigentlich bereits am 1. August 2024 abgelaufen ist.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die zuständigen Behörden sowie den Ablauf des Meldeverfahrens auf seiner Internetseite zusammengestellt. Hier ein Überblick zu den bislang bekannt gegebenen Meldeverfahren:
Niedersachsen
In Niedersachen ist liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Schweinehalter können ihre Haltungsformen im zugehörigen Internetportal melden.
Nordrhein-Westfalen
In NRW soll das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (Lanuv) die Registrierung übernehmen. Das Meldeportal ist jedoch derzeit noch in Arbeit. Sobald die Technik läuft, können sich die Schweinehalter mit ihrer HIT-Kennung im Meldeportal registrieren.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat als zuständige Behörde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) ausgewählt. Innerhalb des Landesamtes soll das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben übernehmen. Die Meldungen können nun schriftlich oder elektronisch per Mail abgegeben werden.
Bayern
Bayern hat sich angesichts weiterhin fehlender Meldemöglichkeiten dazu entschieden, die im Gesetz festgehaltene Meldefrist zu verlängern. Startschuss wird erst im 4. Quartal 2024 sein, berichtet das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf Anfrage von top agrar. Die zuständige Behörde soll das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sein. Bis das elektronische Meldeportal läuft, besteht für Schweinehalter kein Handlungsbedarf, heißt es weiter.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist die Meldung der Haltungsform bei der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) mithilfe eines bereitgestellten Formulars möglich. Dieses kann postalisch oder per E-Mail geschickt werden.
Brandenburg
In Brandenburg wird das Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) die zuständige Behörde sein. Das Meldeverfahren wird derzeit auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Das Meldeportal soll in Kürze auf der Homepage des LAVG zu finden sein.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Mitteilung beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel und Fischerei (LALLF). Auf deren Homepage wurde ein Formular bereitgestellt, das vollständig ausgefüllt vorzugsweise per E-Mail zurücksenden sollen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Frist zur Mitteilung der Haltungseinrichtungen durch die Tierhalter (01.08.2024) zunächst ausgesetzt.
Saarland
Im Saarland hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz als zuständige Behörde ausführliche Informationen und ein FAQ zum Meldeverfahren auf seiner Webseite bereitgestellt. Auch ein Meldevordruck kann dort heruntergeladen werden. Dieser kann vollständig ausgefüllt postalisch oder per E-Mail geschickt werden.
Sachsen
In Sachsen ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zuständig für die Meldung der Haltungsform. Diese erfolgt über ein Antragsformular, das per E-Mail oder postalisch verschickt werden kann.
Schleswig-Holstein
Die zuständige Behörde in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Kiel. Mit Hilfe eines bereitgestellten Formulars können Tierhalter die Erstmitteilung der Haltungsform postalisch oder in elektronischer Form per E-Mail vornehmen.
Thüringen
In Thüringen nimmt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Mitteilung entgegen. Ein dafür bereitgestellter Meldebogen inkl. der relevanten Nachweise kann postalisch oder in elektronischer Form per E-Mail geschickt werden.
Hamburg
In Hamburg ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft für die Meldung zuständig. Tierhalter können ihre Haltungsform hier mit einem Meldebogen per Post oder E-Mail mitteilen.
Unklarheit in Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin
In Hessen soll das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zuständig sein. Weitere Informationen zum Meldeverfahren gibt es jedoch bislang nicht. Gleiches gilt für Berlin, wo die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die zuständige Behörde ist. Bremen und Sachsen-Anhalt haben bislang noch keine Behörde benannt.