Der Bundesrat hat am Freitag die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung endgültig durchgewunken. Ein Formfehler der letzten Abstimmung wurde damit korrigiert.
Der Bundesrat hat am Freitag die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung rechtssicher verabschiedet. Per Änderungsantrag zum §24 Absatz 4 hat die Länderkammer bei seiner Sitzung die fehlende Mindestfläche von 6,5 m2 im Gesetzestext nachträglich ergänzt.
Das Sekretariat des Bundesrates hatte es im Nachgang der Bundesratssitzung am 3. Juli versäumt, die Größenangabe explizit in den Beschluss des Landesparlamentes aufzunehmen. Damit ist klar: Sauenhalter müssen sich darauf einstellen, dass Abferkelbuchten nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren mindestens 6,5 m2 groß sein müssen.
Im nächsten Schritt kann die Verordnung nun bei der Europäischen Union notifiziert werden. Zudem müssen die Bundesländer nun entsprechende Ausführungshinweise erarbeiten.
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Der Bundesrat hat am Freitag die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung rechtssicher verabschiedet. Per Änderungsantrag zum §24 Absatz 4 hat die Länderkammer bei seiner Sitzung die fehlende Mindestfläche von 6,5 m2 im Gesetzestext nachträglich ergänzt.
Das Sekretariat des Bundesrates hatte es im Nachgang der Bundesratssitzung am 3. Juli versäumt, die Größenangabe explizit in den Beschluss des Landesparlamentes aufzunehmen. Damit ist klar: Sauenhalter müssen sich darauf einstellen, dass Abferkelbuchten nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren mindestens 6,5 m2 groß sein müssen.
Im nächsten Schritt kann die Verordnung nun bei der Europäischen Union notifiziert werden. Zudem müssen die Bundesländer nun entsprechende Ausführungshinweise erarbeiten.