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Bundesregierung trödelt weiter

Hauk sauer: Landwirte wollen Tierwohl-Ställe bauen, dürfen aber nicht

Praktikable Entwürfe für einen rechtssicheren Tierwohlumbau der Ställe liegen auf dem Tisch. Das grün geführte Bundesagrarministerium will aber den ganz großen Wurf und verschiebt die Entscheidung.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Bundesrat hat Nordrhein-Westfalen einen praktikablen Entwurf für ein Tierwohlgesetz vorgelegt. Es soll zentraler Baustein des Transformationsprozesses sein, vor dem die Tierhaltungsbetriebe stehen. Ziel des Artikelgesetzes ist, Planungssicherheit für die Bauern und Rechtssicherheit für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. Mit dem Gesetz würden Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden abgebaut.

Das Problem: Die Bundesregierung ist dagegen, weil sie ein eigenes, schärferes "Gesamtkonzept" für einen Umbau der Tierhaltung plant, dass einen Abbau der Tierbestände und eine Bindung der Tierzahlen an die Fläche vorsieht. Die Finanzierung des Umbaus und eine Änderung des Baugesetzbuches müssen auch noch geklärt werden. Daher ist der Vorschlag zum Unmut der CDU-geführten Länder zur weiteren Beratung in die Ausschüsse gegangen.

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Wertvolle Zeit verstreicht

Das ärgert auch Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Seiner Meinung nach verstreicht wieder wertvolle Zeit, um die Tierhalter mit angepassten Rahmenbedingungen beim Neu- und Umbau ihrer Ställe für mehr Tierwohl zu unterstützen.

Er selbst unterstütze die Zielsetzung des Gesetzesantrags, denn ohne verlässliche Perspektiven und erleichterte Verfahren für Investitionen in die Tierhaltung werde der Strukturwandel in der Tierhaltung ungehindert voranschreiten, so der CDU-Politiker am Dienstag. "Bedauerlicherweise wurde damit erneut die Beratung eines wichtigen Gesetzesvorhabens durch die Mehrheit der grün-geführten Agrarressorts im Wege der Vertagung bis zum Wiederaufruf ausgebremst“, sagte der Minister.

Er hebt hervor, dass bau-, umwelt- und immissionsschutzrechtliche Erleichterungen zeitnah so ausgestaltet werden müssten, dass die erforderlichen Baumaßnahmen für mehr Tierwohl von den investitionswilligen Landwirten in der Praxis auch umgesetzt werden können. Hierbei seien insbesondere auch Perspektiven, Erleichterungen und Angebote für kleinere Nutztierhaltungen notwendig, um die baulichen Anpassungen ihrer Tierhaltung ökonomisch sinnvoll und zukunftsorientiert zu realisieren.

Rechtlich definierte Kriterien für Tierarten und Haltungsstufen festlegen!

Hauk rät der Bundesregierung dringend, die Arbeiten, aufbauend auf den Ergebnissen der Borchert-Kommission und der Machbarkeitsstudie, fortzusetzen. Als Grundlage für den Umbau und die Weiterentwicklung der Nutztierhaltung sowie deren Finanzierung müssten zeitnah mit den Ländern rechtlich definierte Kriterien für die einzelnen Tierarten und Haltungsstufen im Rahmen eines Gesamtkonzepts entwickelt werden, das auch das staatliche Tierwohlkennzeichen mit einschließt.

"Die landwirtschaftlichen Betriebe stehen mit dem Rücken an der Wand und benötigen zeitnah Lösungen sowie Klarheit über die Ausgestaltung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung und erleichterte Verfahren bei der Genehmigung von Stallbauten für mehr Tierwohl“, so der Minister.

Tierwohl und Umweltschutz stehen sich im Weg

Hauk erinnert daran, dass es trotz des Wunsches und Strebens nach einer Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung an vielen Standorten sehr schwierig sei, ein Mehr an Tierwohl auch tatsächlich in den Ställen umzusetzen. Selbst die Umstellung von konventioneller auf ökologische Nutztierhaltung scheitere zum Teil am bestehenden Rechtsrahmen und Verfahren.

Damit ein Umbau der Nutztierhaltung gemeinsam mit den Landwirten in Deutschland besser gelingt, müssen seiner Meinung nach der Zielkonflikt zwischen den Ansprüchen des Tierwohls und den Vorgaben des Umwelt- und Baurechts identifiziert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden. "Der Schutz der benachbarten Wohnbevölkerung und der Umwelt ist hierbei zu berücksichtigen. Zugleich ist es unerlässlich, dass sowohl die Landwirtschaft als auch die Genehmigungsbehörden über Planungssicherheit verfügen, um diesen Weg rechtssicher beschreiten zu können. „Eine zügige Anpassung des Baurechts und des Natur- und Immissionsschutzrechts ist dringend erforderlich“, unterstrich Minister Hauk.

Und weiter sagte er am Dienstag: „Es müssen für alle Tierarten unter Beteiligung der Länder konkretisierende Empfehlungen für eine einheitliche Umsetzung der TA Luft-Anforderungen für besonders tierwohlgerechte Tierhaltungen erarbeitet werden. Dies ist erforderlich, damit die sogenannten Außenklimaställe sowie Laufhöfe, die besonders geeignet sind, das Tierwohl in der Nutztierhaltung deutlich zu verbessern, auch gebaut werden können,“ betonte Hauk.

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