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Agrarhaushalt 23: Geld für Umbau der Tierhaltung wird aufgeteilt

Laut dem kürzlich beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt 2023 sind in der GAK 150 Mio. € zur Förderung von Stallbauten vorgesehen. Die versprochene 1 Mrd. € kommt also nicht direkt.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Freitag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2023 beschlossen. Unmut im Berufsstand gibt es bei der Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung und Agrarstruktur“ (GAK).

Die bisherige Kern-GAK ohne die Sonderrahmenpläne soll um 195 Mio. € auf 529 Mio € im nächsten Jahr sinken. Aus der „Tierwohlmilliarde“ sind für 2023 in der GAK 150 Mio. € zur Förderung von Investitionen in Stallbauten vorgesehen.

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Wie das Bundesagrarministerium gegenüber top agrar erklärte, wird die 1 Mrd. € auf vier Jahre verteilt. Das sei auch immer so kommuniziert worden und es dürfte doch klar gewesen sein, dass es das Geld nicht komplett in einem Jahr gebe, hieß es. Allein schon wegen der Auftragsvergabe an Handwerker, angesichts der Lieferengpässe und Planungsvorläufe könnten die Bauern doch nicht kurzfristig alle gleichzeitig anfangen zu bauen, daher die Aufsplittung.

Der Pressedienst AgE merkt dagegen kritisch an, dass der Haushaltsentwurf 2023 neben den 150 Mio. € aber trotzdem keine weiteren Mittel für den Umbau der Tierhaltung enthält.

DBV-Generalsekretär: „Finanzieller Kahlschlag"

Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stießen die Zahlen auf scharfe Kritik. Der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling sprach von einem „finanziellen Kahlschlag zu Lasten der Agrarstruktur und der ländlichen Räume“, der völlig inakzeptabel sei. Hemmerling wies gegenüber Agra-Europe darauf hin, dass die bereitgestellten zusätzlichen Mittel für Tierwohl faktisch an anderen Stellen der Gemeinschaftsaufgabe gestrichen würden.

„Tierwohl als zusätzliche Aufgabe benötigt jedoch zusätzliches Geld“, betonte der stellvertretende Generalsekretär. Keine Aufstockung plant die Bundesregierung bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV). Hier soll es auch 2023 bei der in diesem Jahr wirksam gewordenen Absenkung der Bundesmittel auf 100 Mio. € bleiben.

Gelder für Isektenschutz/Ökolandbau aufgestockt

Um 30 Mio. € gekürzt werden soll der GAK-Sonderrahmenplan Förderung der ländlichen Entwicklung. Dafür wird der Sonderrahmenplan Insektenschutz/Ökolandbau um 25 Mio. € auf 175 Mio. € aufgestockt. Verschiebungen sind laut Entwurf im Bereich Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation vorgesehen. Mit weniger Geld sollen unter anderem die Innovationsförderung, die Ackerbaustrategie und das Bundesprogramm Nutztierhaltung auskommen müssen.

Demgegenüber wird der Mittelansatz für das Bundesprogramm Ökologischer Landbau um 3,4 Mio. € auf 35,9 Mio. € angehoben. Für die Tierhaltungskennzeichnung sind 8 Mio. € eingestellt. Einen deutlichen Ausgabenanstieg verzeichnet der Einzelplan 10 bei der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie bei der Krankenversicherung. Der erhöhte Mittelbedarf in diesen Bereichen ist die wesentliche Ursache dafür, dass die Gesamtausgaben im Agraretat im Vergleich zu diesem Jahr um gut 70 Mio. € auf rund 7,176 Mrd. € ansteigen.

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