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Afrikanische Schweinepest

36. positiver ASP-Fall in Brandenburg

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat heute den 36. ASP-Fall in Brandenburg bestätigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zahl der an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendeten Wildschweine erhöht sich weiter. Heute das Friedrich-Loeffler-Institut den 36. Fall bestätigt. Beruhigend ist, dass auch dieser Fall innerhalb des eingezäunten Kerngebiets liegt. Somit bleibt die ASP in Deutschland weiter räumlich begrenzt. Das Kerngebiet hat derzeit eine Fläche von 150 Quadratkilometern und einen Umfang von rund 60 km.

Infoschild für die Stalltür

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Für die Schweinehalter in Brandenburg gilt weiterhin höchste Alarmstufe. Entscheidend ist jetzt, dass die Betriebe ihren Seuchenschutz nicht vernachlässigen. Denn nur wenn das Virus aus den Hausschweinebeständen herausgehalten werden kann, bleiben Vermarktungswege zum Beispiel in den EU-Binnenmarkt offen. Hinzu kommt, dass die Tierseuchenkasse im Fall des Falles nur zahlt, wenn der Betrieb mindestens die gesetzlich geforderten Seuchenschutzvorschriften einhält.

Hilfreich ist, wenn der Landwirt und das Stallpersonal immer wieder an wichtige Vorgaben erinnert werden. Sehr gut helfen kann dabei ein Stallschild mit den wichtigsten Hinweisen. Der Landesbauernverband Brandenburg bietet nun ein Infoschild mit vielen wertvollen Hinweisen zum Seuchenschutz zum Download an.

Auf dem Schild ist in der Mitte ein Schweinestall zu sehen, um den herum acht Hinweise angeordnet sind. Dazu zählen:

1. Direkten und indirekten Kontakt zu Wildschweinen verhindern.

2. Einstreu vor Wildtieren geschützt lagern.

3. Futter vor Wildtieren geschützt lagern.

4. Zutritt nur für unvermeidliche Besucher.

5. Keine Speiseabfälle verfüttern.

6. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Stall und Gerätschaften.

7. Schuh- und Kleiderwechsel beim Betreten des Stalles.

Bei ungewöhnlichen Krankheitserscheinungen sofort den Tierarzt informieren

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