Spätestens bis morgen (14. Juli 2016) müssen Tierhalter ihren Antibiotika-Verbrauch für das erste Halbjahr 2016 an die HIT-Datenbank melden.
Selbst wenn Ihr Tierarzt oder QS die Antibiotika-Daten an HIT übermittelt, können Sie sich nicht entspannt zurücklehnen. Denn die Bestandsveränderungen will die HIT-Datenbank ebenfalls wissen – also alle Ihre Tierzu- und -abgänge im ersten Halbjahr 2016. Und auch die Tierhalterversicherung dürfen Sie nicht vergessen. Sie muss bis 14. Juli ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer zuständigen Regionalstelle eingegangen sein.
Mit der Tierhalterversicherung erklärt der Landwirt gegenüber der Behörde, dass er sich an die Behandlungsanweisungen des Tierarztes gehalten hat. Das Formular muss in jedem Bundesland an eine andere Stelle übermittelt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Regionalstellen in jedem Bundesland. Zudem können Sie die passenden Formulare herunterladen:
Baden-Württemberg: LKV Baden-Württemberg
Bayern: LKV Bayern (Download:
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Berlin: keine Regionalstelle vorgesehen, bitte Veterinärbehörde kontaktieren
Brandenburg: keine Regionalstelle vorgesehen, bitte Veterinärbehörde kontaktieren
Bremen: keine Regionalstelle vorgesehen, bitte Veterinärbehörde kontaktieren
Hamburg: LKD Kiel (Download:
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Hessen: HVL Alsfeld (Download:
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Mecklenburg-Vorpommern: LALLF (Download:
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Niedersachsen: VIT Verden (Download:
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Nordrhein-Westfalen: LANUV bzw. AFC Public Services GmbH (Download:
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Rheinland-Pfalz: LKV Rheinland-Pfalz-Saar (Download:
)
Saarland: keine Regionalstelle vorgesehen, bitte Veterinärbehörde kontaktieren
Sachsen: LKV Sachsen (Download:
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Sachsen-Anhalt: LKV Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: LKD Kiel (Download:
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Thüringen: TVL Thüringen (Download:
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