Die Speckauflage von Mastebern, die mit Improvac geimpft wurden, sei zu dünn, ihr Bauch zu mager und das Fett zu weich. Deshalb lasse sich das Fleisch dieser Schweine ebenso wie das von unkastrierten Ebern nur bedingt zur Herstellung von Schinken, Brüh- und Dauerwürsten nutzen. Diese Vorwürfe hört man von Metzgern und Fleischverarbeitern immer wieder, wenn es um die Verwertbarkeit von Improvac-Ebern geht.
Optisch keinerlei Unterschied
Doch was ist dran an diesen Vorwürfen? Mitarbeiter der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe in Lemgo haben die Probe aufs Exempel gemacht. In drei Versuchsdurchgängen haben sie aus dem Fleisch von Kastraten, Improvac-geimpften Ebern und dem von weiblichen Mastschweinen, die allesamt unter identischen Bedingungen gehalten wurden, verschiedene Fleischerzeugnisse hergestellt.
Das Ergebnis: Rein optisch war zwischen den Teilstücken von Improvac-Ebern, denen von weiblichen Mastschweinen oder denen von Kastraten kein Unterschied zu erkennen. Und auch bei der weiteren Verarbeitung traten kaum Unterschiede auf. Das Fleisch von mit Improvac geimpften Ebern ließ sich ohne Einschränkungen zu Brüh- und Rohwurst sowie Koch- und Rohschinken verarbeiten.
Bedenken unbegründet
Unter dem Strich kommen die Wissenschaftler daher zu dem Schluss, dass die Bedenken vieler Verarbeiter und Metzger gegenüber dem Fleisch von Improvac-geimpten Ebern unbegründet sind. Es wird daher höchste Zeit, dass sich weitere Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und der fleischverarbeitenden Industrie für Improvac-behandelte Tiere öffnen, damit mehr Schweinemäster Erfahrungen mit dem Impfstoff und geimpften Tieren sammeln können. Die Zeit drängt, denn der endgültige Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration am 31.12.2020 kommt immer näher.