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Inhalationsnarkose: Sozialversicherung warnt vor den Gefahren

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sieht derzeit den Anwenderschutz bei der sogenannten Inhalationsnarkose als nicht ausreichend gewährleistet an.

Lesezeit: 2 Minuten

Nicht ausreichend gewährleistet ist nach Auffassung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) derzeit der Anwenderschutz bei der sogenannten Inhalationsnarkose als einer Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration. Man begrüße daher die geplante zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist, teilte die SVLFG in der vergangenen Woche mit. Die Zeit müsse genutzt werden für eine Entwicklung von Verfahren ohne Gefährdung der Anwender. „Verbesserungen beim Tierschutz dürfen nicht zu Lasten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen“, warnte der Präventionsausschuss der SVLFG.

Messungen beim Einsatz des Narkosemittels Isofluran in landwirtschaftlichen Betrieben hätten ergeben, „dass das Verfahren der Inhalationsnarkose bei Ferkeln den Anforderungen an einen sicheren Anwenderschutz nicht genügt“, hieß es in Kassel. Man sehe daher weiteren Forschungs-, Untersuchungs- und Entwicklungsbedarf. Nachbesserungen seien an den Masken, den Schlauchverbindungen und an den Dosiereinrichtungen der Narkosegeräte erforderlich. Ein entsprechender Zwischenbericht der SVLFG liegt nach deren Angaben dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor.

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Unterdessen äußerte der Vorstandssprecher von Neuland, Jochen Dettmer, Zweifel an der Einschätzung der SVLFG. „Wir fordern Transparenz zu dieser Untersuchung“, erklärte Dettmer. Trotz Nachfrage bei der SVLFG habe man weder den Zwischenbericht über die vorgenommenen Messungen noch Auskunft zu den Geräteherstellern erhalten. Üblicherweise würden bei solchen Überprüfungen die Hersteller einbezogen. Dies sei offensichtlich nicht erfolgt. Die bei Neuland im Einsatz befindliche Kastrationsanlage habe in der Schweiz alle Prüfungen zur Arbeitssicherheit bestanden, hob Dettmer hervor.

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