Landwirte, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen und das Audit bestanden haben, müssen bis zum 10. Juli an ihren Bündler die Zahl der im zweiten Quartal erzeugten Tiere melden.
Folgende Daten müssen die Betriebe melden:
- Sauenhalter melden die Zahl der abgesetzten Ferkel, die an Aufzuchtbetriebe geliefert wurden.
- Ferkelaufzüchter melden die Zahl der aufgezogenen Ferkel, die an Mastbetriebe verkauft wurden.
- Mäster müssen die zur Schlachtung abgegebenen Mastschweine melden.
Der Bündler hat dann eine Frist von 5 Tagen (also bis zum 15.7.), um diese an die Clearingstelle zu melden. Landwirte, die die Tierzahlen nicht pünktlich melden, bekommen das Geld für die Tiere aus dem 2. Quartal im 3. Quartal dazugerechnet. Das Meldeformular finden Sie auf der Internetseite der Initiative Tierwohl unter dem Reiter "Downloads" oder hier.