Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Bis zu acht Monaten

Initiative Tierwohl führt „Pausentaste“ für Schweinehalter ein

ITW-Schweinehalter können maximal acht Monate pausieren, ohne ihren ITW-Status zu verlieren. Damit reagiert die Organisation auf das Überangebot an Tierwohlschweinen.

Lesezeit: 2 Minuten

Alle Welt ruft nach mehr Tierwohl. Bezahlen will es aber keiner. Das hat auch die Initiative Tierwohl in den letzten Monaten zu spüren bekommen.Tierwohlfleisch entwickelte sich auch wegen der hohen Inflationsraten zuletzt zum Ladenhüter.

Jetzt hat die Initiative Tierwohl (ITW) reagiert: Ab sofort erhalten Schweinemäster der ITW, die Möglichkeit, ihre Teilnahme vorübergehend auszusetzen – ohne sich komplett abzumelden. Damit unterstützt die ITW Schweinehalter, die ihre Masttiere aufgrund der aktuell schwierigen Marktsituation nicht als ITW-Tiere vermarkten können.

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit dem Aussetzen der Teilnahme kann die Umsetzung der Anforderungen pausieren. In Abstimmung mit der ITW darf diese Pause längstens bis zum 31. August 2023 andauern.

Römer: Wollen Flexibilität schaffen

„Aktuell herrschen schwierige Zeiten am Markt – vor allem für die Schweinehalter. Unser Ziel ist und war es, Tierwohl in der Breite zu verankern und bei der Umsetzung unterstützen wir unsere Tierhalter so gut es geht“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Mit der Option, die Teilnahme vorrübergehend zu pausieren, geben wir den Tierhaltern die Flexibilität und Unterstützung, die sie in diesen Zeiten brauchen.“

Für die Tierhalter bietet das Pausieren den Vorteil, dass in diesem Zeitraum die ITW-Anforderungen nicht eingehalten werden müssen und keine ITW-Audits stattfinden – der Stall aber nicht leer stehen muss. Der Betrieb hat zwar keine ITW-Lieferberechtigung, kann seine Tiere aber weiterhin mästen, und z.B. als QS-Tiere – bei entsprechender Zulassung im QS-System – vermarkten.

Der Zeitraum wird vorab vom Tierhalter definiert und über den Bündler an die ITW kommuniziert. Von der ITW-Geschäftsstelle wird dann eine entsprechende Sperre in der Tierwohldatenbank hinterlegt. Bei Wiederaufnahme der Teilnahme muss ein neues Programmaudit durchgeführt werden. Besteht jedoch die Unsicherheit, ob die Teilnahme nach der Pause fortgesetzt wird, empfehlen wir die bisherige Teilnahme über ein zusätzliches Bestätigungsaudit vor der Pause abzusichern.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.