Am 1. April fällt der Startschuss für die Zulassung zur Initiative Tierwohl. Interessierte Betriebe sollten sich deshalb schnellstmöglich bei ihrem Bündler melden und überlegen, welche Kriterien sie umsetzen werden und – ganz wichtig – bis wann. Denn: Bei der Prüfung zur Zulassung für die Initiative werden zunächst nur die Betriebe berücksichtigt, die die Kriterien in einem Zeitraum von fünf Monaten nach dem Termin der Bekanntmachung, ob ein Tierhalter an der Initiative teilnehmen kann, erfüllen. Das melden die Verantwortlichen auf der Internetseite www.initiative-tierwohl.de
Alle Betriebe, die die Kriterien zu einem Zeitpunkt nach der 5-Monats-Frist erfüllen, werden zunächst auf eine Warteliste gesetzt und vom aktuellen Auswahlverfahren zum Auftakt der Initiative ausgeschlossen.
In den vergangenen Tagen wurden unter www.initiative-tierwohl.de zudem zahlreiche neue Informationen für interessierte Schweinehalter eingestellt. Unter anderem können dort jetzt die Listen der zugelassenen Bündler und Zertifizierungsstellen heruntergeladen werden. Darüber hinaus wurden die Erläuterungen zu den Kriterienkatalogen Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast aktualisiert. Außerdem hat die Initiative Tierwohl die sogenannten Basischecklisten Schweinemast, Sauenhaltung und Ferkelaufzucht veröffentlicht.
Alle Formulare finden Sie hier:
initiative-tierwohl.de/downloads/